Bei hohen Temperaturen in NRW: Was Beschäftigte in ihrer Mittagspause beachten müssen.
Bei Temperaturen über 30 Grad zieht es viele Beschäftigte ins Freibad oder in den Biergarten. Doch welche Regelungen gelten für die Mittagspause? Diese Fragen beantwortet ein Bericht des WDR.
Arbeiten unter extremen Bedingungen kann zu Überlastung führen. Eine richtige Pause ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht, um die Gesundheit der Beschäftigten zu wahren. Laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verzichtet fast ein Drittel der Beschäftigten regelmäßig auf ihre Pausen, was zu Konzentrationsschwierigkeiten und einem erhöhten Risiko für Fehler führt.
Das Arbeitszeitgesetz regelt die Pausenzeiten: Wer mehr als sechs Stunden arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause; ab neun Stunden sind es 45 Minuten. Diese Pausen können aufgeteilt werden.
Das Pausieren ist Pflicht, um die Erholung zu gewährleisten. Rechtsanwalt Arndt Kempgens erklärt: „Das Verzicht auf Pausen ist nicht zulässig, da sie für die Gesundheit und Motivation der Beschäftigten wichtig sind.“ Wenn Beschäftigte ihre Pausen optimieren möchten, können sie in Abstimmung mit dem Arbeitgeber flexiblere Arbeitszeiten beantragen, um die heißesten Stunden des Arbeitstags zu vermeiden.
Innerhalb der festgelegten Pausenzeiten dürfen Beschäftigte selbst bestimmen, wann sie ihre Pausen nehmen. Spontanes Pausieren ist jedoch nicht erlaubt. Im Homeoffice besteht oft mehr Flexibilität, solange die Kernarbeitszeiten eingehalten werden.
Eine auf den ersten Blick ungewöhnliche Frage bleibt: Darf man während der Mittagspause ins Freibad gehen? Prinzipiell ja, solange die Zeit ausreicht und die Beschäftigten pünktlich zurückkehren. Allerdings sind private Aktivitäten wie der Gang ins Freibad nicht unfallversichert.
Das Trinken eines kühlen Bieres während der Mittagspause ist nicht verboten, jedoch sollten die Grenzen gewahrt bleiben. In sicherheitsrelevanten Sektoren gelten strikte Alkoholverbote. „Wichtig ist, dass die Kunden in der Lage sind, nach der Pause konzentriert weiterzuarbeiten“, so Kempgens.
Abschließend lässt sich festhalten, dass Arbeitnehmer zwar die Pausenzeit frei gestalten dürfen, sie dabei jedoch im Rahmen gesetzlicher Regelungen und der Auflagen des Arbeitgebers bleiben sollten.
Quelle: WDR
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