Stadträte und Kreistage spielen eine zentrale Rolle in der kommunalen Selbstverwaltung in NRW. Ein Überblick über ihre Aufgaben und Zuständigkeiten.
Bei den bevorstehenden Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen werden nicht nur Bürgermeister und Landräte gewählt, sondern auch die Stadt- und Kreistage. Diese lokalen Gremien bilden eine essentielle Grundlage der Demokratie und übernehmen zahlreiche wichtige Aufgaben vor Ort.
Die genauen Kompetenzen der Räte und Kreistage sind in der Gemeindeordnung sowie in der Kreisordnung des Landes geregelt. Der Rat einer Stadt oder Gemeinde hat die Gesamtverantwortung für die kommunale Verwaltung. Dies bedeutet, dass er sich um alle Belange der Gemeindeverwaltung kümmern muss, kann jedoch einige Aufgaben an den Bürgermeister delegieren.
Die Anzahl der Mitglieder im Rat variiert: In Städten und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von bis zu 20.000 sind es in der Regel 20 Mitgliedern, in größeren Städten können es bis zu 90 sein. Kreistage bestehen aus 48 bis 72 gewählten Vertretern, zusätzlich zum Landrat.
Stadträte haben eine umfassendere Zuständigkeit als Kreistage, welche sich eher um übergeordnete Themen wie Wirtschaftsförderung kümmern. Bei Kreistagen ist der Landrat oft das Hauptorgan, das wichtige Entscheidungen trifft. Besonders in kreisangehörigen Gemeinden übernehmen Kreistage zentrale Aufgaben, während sie in großen Städten nicht existieren.
Die Mehrheit der Mitglieder in Stadträten und Kreistagen arbeitet ehrenamtlich. Obwohl es finanzielle Entschädigungen gibt, stehen die monetären Vorteile häufig nicht im Vordergrund. In kleinen Gemeinden kann die monatliche Aufwandsentschädigung etwa 230 Euro betragen, während sie in größeren Städten bis zu 642 Euro reicht. Solche Beträge sind jedoch nicht der Hauptanreiz für das Engagement in der Kommunalpolitik.
Die Herausforderung und die Anfeindungen, Erwiderungen und Bedrohungen, die viele Kommunalpolitiker in der letzten Zeit erfahren haben, beginnen, den ehrenamtlichen Dienst zu belasten. Viele dieser politischen Vertreter sehen sich einem aktiven Widerstand gegen ihr Engagement gegenüber.
Stadträte und Kreistage sind unverzichtbare Säulen der lokalen Selbstregierung in Nordrhein-Westfalen. Ihre umfassenden Aufgaben und die aktive Bürgervertretung sind entscheidend für die Lebensqualität in den Gemeinden.
Quellen: WDR, Innenministerium NRW, Gemeindeordnung NRW, Kreisordnung NRW
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