Der NRW-Landtag will Sicherheitsvorkehrungen verstärken, die AfD jedoch blockiert die Gesetzesänderung.
Der Landtag Nordrhein-Westfalen plant eine umfassende Änderung seiner Haus- und Geschäftsordnung, um sich verstärkt vor Verfassungsfeinden zu schützen. Im Rahmen dieser Initiative sollen künftig öffentliche Mittel nur an Mitarbeiter erstattet werden, die keine vorsätzlichen Straftaten begangen haben. Die AfD zeigt sich über die Vorschläge empört.
In den letzten Tagen gab es hitzige Debatten zwischen der CDU und der AfD über das neue Gesetz zur Verschärfung der Sicherheitsregeln. Während die Regierungsfraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP die Neuerungen unterstützen, versuchte die AfD, die Verabschiedung des Gesetzes zu blockieren, indem sie eine dritte Lesung beantragte. Das Gesetz soll in seiner dritten und abschließenden Lesung voraussichtlich am Donnerstag beschlossen werden.
Mithilfe der schärferen Regeln beabsichtigt der NRW-Landtag, die Gefahr von innen, insbesondere von verfassungsfeindlichenElementen in den Parlamenten, zu minimieren. CDU-Abgeordnete Ina Blumenthal beschrieb die drohende Gefahr für die Demokratie und verwies auf Vorfälle wie die chaotischen Zustände bei der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags im September 2024. Die Novelle sieht vor, dass die Landtagsverwaltung ohne Einschränkungen Informationen aus dem Bundeszentralregister anfordern kann, was die bisherige Vorlage eines einfachen Führungszeugnisses ersetzt.
Ein weiterer Aspekt der Gesetzesänderung sieht vor, dass ausschließlich Mitarbeiter, die über eine einwandfreie Auskunft aus dem Register verfügen, aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Hintergrund ist ein Vorfall, bei dem ein ehemaliger Mitarbeiter der AfD-Landtagsfraktion wegen einer antisemitischen Gewalttat verurteilt wurde. Blumenthal betonte, dass der Landtag „kein Arbeitsplatz für Straftäter und Verfassungsfeinde“ sei.
Die Hausordnung des Landtags wird zudem verschärft. Bei schwerwiegenden Verletzungen der Hausordnung soll ein Ordnungsgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden können. Auch wurden Änderungen an der Geschäftsordnung vorgenommen, um den Missbrauch parlamentarischer Regeln zu verhindern. Ein Antrag dazu wurde von allen Fraktionen außer der AfD angenommen.
Die AfD wittert in den neuen Regelungen eine gezielte Einschüchterung. Abgeordneter Christian Loose bezeichnete das Gesetz als einen „Zangenangriff“ auf die Partei und stellte die Vorgehensweise der anderen Fraktionen in Frage. Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Matthias Kerkhoff, entgegnete, dass die Reaktion der AfD den Nachweis dafür erbringe, dass die Gesetzesänderung notwendig sei.
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