Das Oberverwaltungsgericht in Münster hebt das Verbot für das Protest-Camp „Rheinmetall entwaffnen“ im Kölner Grüngürtel auf.
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat entschieden, dass ein Protest-Camp gegen den Waffenproduzenten Rheinmetall in Köln stattfinden darf. Diese Entscheidung hebt ein zuvor erlassenes Verbot der Polizei Köln und des Verwaltungsgerichts Köln auf.
Das Camp mit dem Titel „Rheinmetall entwaffnen“ soll vom 26. bis 31. August im Kölner Grüngürtel durchgeführt werden. Die Veranstalter planen im Rahmen des Camps Diskussionen, Vorträge, Workshops und künstlerische Aktionen, um gegen die Rüstungsproduktion zu demonstrieren.
In der Begründung des OVG hieß es, dass das Verbot rechtswidrig sei, da es die Versammlungsfreiheit der Organisatoren verletze. Zudem sei man zu der Erkenntnis gelangt, dass vom Protestcamp keine unmittelbare Gefahr ausgehe. Das Gericht widersprach der Einschätzung des Polizeipräsidiums, das beim Verbot auf vergleichbare Camps in Kassel und Kiel verwiesen hatte, bei denen es zu gewaltsamen Aktionen gekommen war.
Der OVG-Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar, was bedeutet, dass das Protest-Camp in Köln nun wie geplant stattfinden kann.
Zusammenfassend zeigt das Urteil, dass Versammlungsfreiheit in Nordrhein-Westfalen gewahrt wird, auch wenn die Thematik umstritten ist.
Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger, dpa
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Hilmar Breuer says:
Übernimmt das Oberverwaltungsgericht auch die Verantwortung und die Kosten ( z. Beispiel für den Polizeieinsatz ) für dieses unverständliche Urteil wenn irgend etwas passiert ????? Wer haftet für diesen Fall ????? Etwa die Richter ?????