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Private Videoüberwachung in NRW: Was ist erlaubt?
20. Oktober 2025

Private Videoüberwachung boomt in NRW – doch viele Kameras filmen illegal. Was erlaubt ist und welche Strafen drohen.

Immer mehr Menschen in NRW installieren private Überwachungskameras zum Schutz ihres Eigentums. Rund 1,3 Millionen Kameras sind deutschlandweit im Einsatz – doch viele davon filmen rechtswidrig über die eigenen Grundstücksgrenzen hinaus.

Die rechtlichen Grundlagen in NRW

Grundsätzlich ist Videoüberwachung auf dem eigenen Grundstück erlaubt. Die Kamera darf jedoch ausschließlich das Privatgrundstück erfassen. Sobald Nachbargrundstücke, Gehwege oder öffentliche Straßen mit aufgezeichnet werden, verstößt dies gegen Datenschutzgesetze. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW kontrolliert die Einhaltung dieser Vorschriften.

Häufige Verstöße bei privater Überwachung

Laut aktuellen Berichten ist private Videoüberwachung nicht selten rechtswidrig. Bereiche außerhalb der eigenen Grundstücksgrenzen dürfen nicht erfasst werden. Die Verbraucherzentrale betont: Nachbargrundstücke und öffentliche Wege sind tabu.

DSGVO-konforme Installation

Seit Inkrafttreten der DSGVO gelten verschärfte Regeln. Die DSGVO enthält keine speziellen Regelungen für Videoüberwachung, aber die allgemeinen Datenschutzgrundsätze müssen eingehalten werden. Wer überwacht, muss ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Videoüberwachung gegen Straftaten kann ein solches Interesse darstellen, muss aber verhältnismäßig sein.

Was Hausbesitzer in NRW beachten müssen

Nach Angaben von Haus & Grund Essen nimmt die Zahl privater Überwachungskameras stetig zu. Eigentümer sollten ihre Kameras so ausrichten, dass nur das eigene Grundstück erfasst wird. Besucher müssen durch Schilder auf die Überwachung hingewiesen werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder durch die Datenschutzbehörde.

Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen

Wer unrechtmäßig filmt, riskiert nicht nur Bußgelder. Betroffene Nachbarn können auf Unterlassung klagen und Schadensersatz fordern. Die Landesdatenschutzbehörden kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften. Videoüberwachung ist nur zulässig, wenn sie erforderlich und verhältnismäßig ist.

Quellen

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