Nach dem Tod eines Essener COVID-Patienten wird der Prozess gegen einen Arzt neu verhandelt. Grund ist eine BGH-Entscheidung.
Im September 2025 wird der Prozess gegen einen Arzt aus Essen neu aufgerollt, der wegen des Todes eines COVID-Patienten verurteilt wurde. Dies folgt auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), der das ursprüngliche Urteil aufhob und eine Wiederverhandlung anordnete.
Der Arzt, der während der Corona-Pandemie im Herbst 2020 in der Essener Uniklinik tätig war, wurde im Jahre 2021 vom Landgericht Essen wegen Totschlags verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, einem schwerkranken Patienten eine Überdosis Kaliumchlorid verabreicht zu haben, um dessen Sterben zu erleichtern. Der erst 47-jährige Patient verstarb infolgedessen.
Der BGH stellte jedoch fest, dass unklar sei, ob die verabreichete Salzlösung tatsächlich den Tod des Patienten verursacht hatte, was eine zentrale Frage in diesem Fall darstellt. Die neu aufgerollte Verhandlung wird somit unter Berücksichtigung dieser Ungewissheit stattfinden und beginnt am Mittwoch.
In einem anderen Fall wurde der heute 49-jährige Mediziner bereits verurteilt und verbüßt derzeit eine Strafe von dreieinhalb Jahren Haft, ebenfalls im Zusammenhang mit der Behandlung von zwei weiteren todkranken COVID-Patienten. Diese Verurteilung ist nicht von der BGH-Entscheidung betroffen und bleibt damit bestehen.
Die Wiederaufnahme des Prozesses wirft grundlegende Fragen über die juristischen Rahmenbedingungen der ärztlichen Behandlung und die ethischen Aspekte im Umgang mit sterbenden Patienten auf.
Quelle: WDR
Wir informieren dich regelmäßig über aktuelle Nachrichten, Staus und wichtigen Themen - ohne Dich zu nerven!
Wir schätzen Ihren Beitrag! Wenn Sie Fragen haben, uns Feedback geben oder einfach nur Hallo sagen möchten, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns über das unten angegebenen Kontaktformular zu kontaktieren.