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Rechtskräftige Urteile zum Mord im Mülheimer Hafen in Köln

Nach dem Mord an einem Jugendlichen im Mülheimer Hafen sind die Urteile gegen die Haupttäter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies die Revisionen zurück.

Mord im Mülheimer Hafen: Urteile rechtskräftig

Nach dem brutalen Mord an einem Jugendlichen im Mülheimer Hafen bleiben die Urteile gegen die beiden Haupttäter bestehen. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Verurteilten verworfen.

Am Sonntagmorgen, dem 10. März 2024, wurde an einer Böschung im Mülheimer Hafen die Leiche eines 15-Jährigen entdeckt, die von zahlreichen Messerstichen übersät war. Diese grausame Tat schockierte die Kölner Stadtgesellschaft. Der Jugendliche, der selbst in der Mülheimer Drogenszene verstrickt war, fiel einem Konflikt zwischen zwei rivalisierenden Banden zum Opfer. Verantwortlich für den Mord sind ein 27-Jähriger und ein 20-Jähriger, die beide wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt wurden.

Urteile des Landgerichts

Im Dezember 2024 verhängte das Landgericht Köln gegen die Haupttäter harte Strafen: Der ältere Täter wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, während der Heranwachsende neun Jahre Jugendhaft erhielt. Diese Urteile sind nun rechtskräftig, da der Bundesgerichtshof die Berufungen beider Männer abgelehnt hat.

Mordmotiv und Hintergründe

Die tödliche Eskalation ereignete sich, als das Opfer von einer Drogenbande zu einer anderen wechselte. Dabei soll das Opfer der Polizei auch Informationen über einen Bunker für Rauschmittel seiner alten Bande gegeben haben und gegen einen Kollegen aussagte. Aus Rache wurden der 15-Jährige in der Nacht des Mordes mit Waffengewalt entführt und schließlich im Mülheimer Hafen getötet. Im Verfahren wurde die Tat als moralisch abscheulich eingestuft.

Weitere Strafen für Mittäter

Zwei weitere junge Männer, die ebenfalls an der Tat beteiligt waren, wurden ebenfalls verurteilt. Der 20-Jährige erhielt eine Strafe von zwei Jahren Jugendhaft wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung, während der 21-Jährige wegen versuchter Strafvereitelung mit einer Betreuungsaufsicht von sechs Monaten davonkam, da er sich um den Grillanzünder kümmerte, mit dem die Kleidung des Opfers verbrannt wurde.

Die Urteile unterstreichen die strengen Maßnahmen der Justiz gegen solche Verbrechen und die ernsten Konsequenzen von Gewalt im Drogenmilieu.

Quelle: Kölnische Rundschau

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