Nach einer Explosion in einem Mehrfamilienhaus in Solingen wurde der Täter in eine Psychiatrie eingewiesen. Ein Urteil des Landgerichts Wuppertal.
Die Explosion ereignete sich an einem Sonntagnachmittag im Februar in Solingen-Mitte. Ein lauter Knall war zu hören, gefolgt von dichtem Rauch aus dem Erdgeschoss des Gebäudes. Die Feuerwehr wurde mit einem Großaufgebot alarmiert und fand nach ihrem Eintreffen Trümmerteile von Fenstern und Balkonen vor. Glücklicherweise konnten sich alle Hausbewohner selbstständig in Sicherheit bringen, da zu diesem Zeitpunkt viele Mieter nicht zu Hause waren.
Kurz nach der Explosion wurde der 54-jährige Mieter als Tatverdächtiger festgenommen. Er hatte den Nachbarn zuvor mehrfach gedroht, „etwas in die Luft zu jagen“. Trotz dieser Drohungen wurde sein Vorhaben von den anderen Bewohnern nicht ernst genommen.
Der Angeklagte musste sich wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht verantworten. Während des Verfahrens wurde deutlich, dass der Mann an einer schweren Psychose leidet, die auf jahrelangen Drogenmissbrauch zurückzuführen ist. Die Vorbereitungen für die Explosion umfassten das Auskippen von Benzin, das Ausleiten von Gas aus einer Propangasflasche in die Kanalisation sowie die Beschaffung von Blaudünger, was ein enormes Risiko darstellte.
Der Vorsitzende Richter befahl die Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Einrichtung, in der der Mann Hoffnungen auf eine Besserung seiner gesundheitlichen Verfassung hat. Bisher hatte der 54-Jährige jedoch jede Behandlung abgelehnt. Seine Wohnung bleibt aufgrund der Explosion unbewohnbar.
Das Urteil macht deutlich, dass die Justiz auch im Fall von psychisch Erkrankten verantwortungsvoll handeln muss, um sowohl den Tätern als auch der Gesellschaft gerecht zu werden.
Quelle: WDR
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