Die Entscheidung, Kioske sonntags zu schließen, sorgt für Diskussionen in Mönchengladbach. Informationen zu gesetzlichen Grundlagen und möglichen Lösungen.
In Mönchengladbach wurde Kiosken untersagt, sonntags zu öffnen. Diese Entscheidung hat für viel Aufsehen und Proteste unter den Kioskbesitzern gesorgt. Der Anlass für diese Maßnahme waren umfangreiche Kontrollen durch das Ordnungsamt, die im März stattfanden.
Das Ladenschlussgesetz in Nordrhein-Westfalen untersagt es, dass Geschäfte an Sonntagen, mit einigen Ausnahmen, öffnen können. Zu diesen Ausnahmen gehören Blumenhändler, Bäckereien und Tankstellen. Kioske, deren Sortiment dem von Lebensmittelläden ähnelt, fallen nicht unter diese Ausnahmen und müssen daher sonntags geschlossen bleiben.
In vielen anderen Städten, wie z. B. Köln, öffnen Kioske dennoch am Sonntag. Dies geschieht oft aufgrund von laxen Kontrollen durch die Ordnungsämter. In Mönchengladbach hat sich die Situation jedoch geändert, als Beschwerden über Verstöße gegen das Ladenschlussgesetz zunahmen.
Kioskbesitzer, die gegen das Gesetz verstoßen, sehen sich mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro konfrontiert. Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz können die Strafen sogar bis zu 15.000 Euro betragen.
Die Öffnung am Sonntag hat für viele Kioskbetreiber eine hohe wirtschaftliche Relevanz, da dieser Tag oft den höchsten Umsatz generiert. Kioskinhaber haben in der Regel niedrige Gewinnspannen und sind auf die Einnahmen am Sonntag angewiesen.
Um Kiosken eine Öffnung an Sonntagen zu ermöglichen, müsste das Ladenschlussgesetz geändert werden. Bisher gibt es jedoch aus der Politik keine Signale für eine Aufhebung des Sonntagsverkaufsverbots.
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