Erfahren Sie, welche Rechte Teilzeitbeschäftigte in Deutschland haben und wie sich Sonderzahlungen und Urlaubsansprüche berechnen.
Immer mehr Menschen in Deutschland entscheiden sich für Teilzeitbeschäftigung. Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) arbeiteten im ersten Quartal 2025 fast zwei von fünf Beschäftigten in Teilzeit. Dabei ist es wichtig, die Rechte und Ansprüche zu kennen, die Teilzeitbeschäftigten zustehen. Nachfolgend sind fünf zentrale Aspekte aufgeführt, die Teilzeitkräfte beachten sollten.
Teilzeitbeschäftigte haben grundsätzlich Anspruch auf Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, sofern dies im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt ist. Der Anspruch auf solche Zahlungen ist anteilig, wenn der Entgeltcharakter vorrangig ist. Bei Schwierigkeiten in der Auslegung sollte Fachrat eingeholt werden.
Bei bestimmten Zulagen wie Jubiläums- oder Treueboni gilt, dass Teilzeitkräfte diese in voller Höhe erhalten, unabhängig von ihrer reduzierten Arbeitszeit. Maßgeblich ist hier die Betriebszugehörigkeit.
Urlaubsansprüche werden nach den Arbeitstagen berechnet. Teilzeitkräfte, die an weniger Tagen arbeiten, erhalten entsprechend weniger Urlaubstage. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Urlaubstage einer vollzeitbeschäftigten Person in gleicher Position, multipliziert mit der Anzahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft und geteilt durch die obowiązujące Anzahl an Wochenarbeitstagen.
Teilzeitkräfte haben für jede geleistete Überstunde den gleichen Anspruch auf Zuschläge wie Vollzeitbeschäftigte. Dies ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz verankert. Der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht haben klargestellt, dass Teilzeitbeschäftigte ab der ersten Überstunde gleich behandelt werden müssen, es sei denn, sachliche Gründe rechtfertigen eine unterschiedliche Behandlung.
Teilzeitbeschäftigte haben wie Vollzeitkräfte die Möglichkeit, bis zu sechs Monate Pflegezeit in Anspruch zu nehmen, um Angehörige zu pflegen. Sie haben zudem Zugang zu finanziellen Unterstützungsmaßnahmen wie zinslosen Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) während dieser Zeit.
Insgesamt zeigt sich, dass Teilzeitbeschäftigte in Deutschland eine Vielzahl von Ansprüchen und Rechten haben, die es zu beachten gilt, um die eigene Position im Berufsleben zu sichern.
Quelle: dpa
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