Unfallfluchten in NRW häufen sich: Polizei sucht Zeugen nach Vorfällen in Mönchengladbach. Diese Strafen drohen.
In Nordrhein-Westfalen kam es in den vergangenen Tagen zu mehreren Verkehrsunfällen mit Fahrerflucht. Die Polizei sucht in mehreren Fällen nach Zeugen, während die rechtlichen Konsequenzen für Unfallverursacher erheblich sein können.
Am 2. November ereignete sich in Mönchengladbach am Platz der Republik ein Verkehrsunfall mit anschließender Fahrerflucht. Ein 28-Jähriger wurde dabei leicht verletzt, wie die Polizei Mönchengladbach berichtet. Der Unfall geschah gegen 14.15 Uhr, der Verursacher flüchtete vom Unfallort.
Einen weiteren Fall meldet die Polizei Mönchengladbach vom 4. November: Ein 10-jähriges Mädchen wurde bei einer Verkehrsunfallflucht verletzt. Die Polizei sucht in diesem Fall dringend nach Zeugen des Vorfalls.
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt. Laut aktueller Rechtsprechung drohen bei fahrlässigen Verkehrsordnungswidrigkeiten empfindliche Strafen. Im Februar 2025 verurteilte das Amtsgericht Dessau-Roßlau einen Autofahrer zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot.
Nach einem Verkehrsunfall ist man gesetzlich verpflichtet, am Unfallort zu bleiben und seine Personalien anzugeben. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, begeht eine Straftat nach § 142 StGB. Dies gilt auch bei reinen Sachschäden ohne Personenschaden.
Die Polizei ist bei der Aufklärung von Unfallfluchten auf die Mithilfe von Zeugen angewiesen. Wer Beobachtungen zu den genannten Fällen in Mönchengladbach gemacht hat, wird gebeten, sich bei der örtlichen Polizeidienststelle zu melden. Auch vermeintlich kleine Details können zur Aufklärung beitragen.
Bei Unfallflucht drohen in NRW je nach Schwere des Falls Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Zusätzlich wird in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen. Die Versicherung kann zudem Regressforderungen stellen, was zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann.
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