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Verbot des Protest-Camps „Rheinmetall entwaffnen“ in Köln

Das Kölner Verwaltungsgericht hat das Protestcamp „Rheinmetall entwaffnen“ aus Sicherheitsgründen untersagt.

Protestcamp „Rheinmetall entwaffnen“ bleibt verboten

Das für Ende August geplante Protestcamp unter dem Motto „Rheinmetall entwaffnen“ im Kölner Grüngürtel wird nicht stattfinden. Das Verwaltungsgericht Köln hat am Freitag das Verbot bestätigt, welches die Kölner Polizei ausgesprochen hatte. Die Entscheidung begründet sich auf der unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, die durch die Durchführung des Camps gegeben sei.

Die Polizei verwies in ihrer Verbotsverfügung auf Vorfälle bei ähnlichen Aktionen in anderen Städten wie Kassel und Kiel, die von rechtswidrigen Handlungen geprägt waren. Unter den angeführten Vorfällen waren Blockaden von Produktionsstätten und Sachbeschädigungen, die durch Demonstranten verursacht wurden. Das Gericht stellte zudem fest, dass die Veranstalter in ihren Aufrufen zur Teilnahme an dem Protest teilweise zu ähnlichen Aktionen aufrufen und dabei sogar Materialien und Videos vergangener Blockade-Aktionen einbinden.

In der Urteilsbegründung wurde auch auf die potenzielle Gewaltbereitschaft hingewiesen, die sowohl gegen die Demonstranten als auch die Polizei gerichtet sein könnte. In früheren Protesten in Kassel beispielsweise waren Polizeibeamte mit Baustellengegenständen beworfen worden; die Polizei hatte in der Folge Pfefferspray und Schlagstöcke eingesetzt. Vor diesem Hintergrund sah das Gericht das Verbot des Camps als gerechtfertigt, selbst wenn es die Möglichkeit legitimer Meinungsäußerung einschränkt.

Das antimilitaristische Bündnis „Rheinmetall entwaffnen“ richtet sich gegen die Waffenlieferungen von Rheinmetall und anderen Rüstungskonzernen und hatte zwischen dem 26. und 31. August mehrere hundert Teilnehmer in Köln erwartet. Es wird bereits spekuliert, dass die Organisatoren die Entscheidung vor das Oberverwaltungsgericht in Münster bringen werden.

Quelle: Rundschau Online

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