Kreissparkasse Köln musste Pfändungsschutzkonto umsetzen – Verbraucherzentrale NRW setzt sich für Rechte von Kontoinhabern ein.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) hat in einem rechtlichen Streit mit der Kreissparkasse Köln (KSK) erfolgreich für die Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) gekämpft. Grund für das Eingreifen war die Weigerung der KSK, das Zahlungskonto eines Verbrauchers, das einen negativen Saldo aufwies, in ein P-Konto umzuwandeln.
Marcus Köster, Jurist der Verbraucherzentrale NRW, erklärte, dass Verbraucher:innen jederzeit das Recht besitzen, von ihrem Kreditinstitut die Umwandlung eines Zahlungskontos in ein Pfändungsschutzkonto zu verlangen – auch wenn das Konto im Minus ist. Die Kreissparkasse Köln hatte zunächst diese Umwandlung abgelehnt, woraufhin die Verbraucherzentrale rechtliche Schritte einleitete.
Nach einer mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Köln gab die KSK schließlich eine Unterlassungserklärung ab. Obwohl das Konto des betroffenen Verbrauchers inzwischen umgestellt wurde, sollte das Urteil auch für künftige Fälle die Rechte der Verbraucher:innen klarstellen.
Die Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass solche Fälle nicht selten sind. Oft versuchen Bankinstitute, die Umwandlung von Konten in P-Konten zu erschweren, insbesondere wenn das Konto überzogen ist. Dies sei besonders problematisch, da das P-Konto darauf abzielt, das pfändungsfreie Existenzminimum für alle Bürger:innen zu sichern. Köster betont, dass der Zugang zum P-Konto unkompliziert sein sollte, um die betroffenen Personen nicht zu benachteiligen.
Ein Pfändungsschutzkonto schützt automatisch einen Betrag von derzeit 1.500 Euro pro Monat vor Pfändungen. Weitere Beträge können bei Nachweis hinzugerechnet werden. Die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto erfolgt durch eine einfache Erklärung der Kontoinhaber:innen an ihre Bank. So können Einkünfte wie Gehalt, Renten oder Sozialleistungen vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt werden.
Weitere Informationen zu Pfändungsschutzkonten sind auf der Webseite der Verbraucherzentrale NRW zu finden.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW
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