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Verhandlung zum Abtreibungsverbot in Lippstadt beginnt: Chefarzt klagt

Chefarzt Volz klagt gegen Abtreibungsverbot am Klinikum Lippstadt, das seit Februar gilt. 2000 Menschen protestieren.

Verhandlung zum Abtreibungsverbot in Lippstadt beginnt

Am 8. August 2025 hat am Arbeitsgericht Hamm eine Verhandlung zu einem umstrittenen Abtreibungsverbot am christlichen Klinikum Lippstadt stattgefunden. Der Chefarzt der Gynäkologie, Prof. Dr. Joachim Volz, hat gegen eine Dienstanweisung geklagt, die Schwangerschaftsabbrüche seit Februar dieses Jahres untersagt, außer in Fällen, in denen die werdende Mutter in akuter Lebensgefahr schwebt.

Hintergrund der Auseinandersetzung

Die Dienstanweisung trat nach der Fusion des evangelischen Krankenhauses Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeitshospital in Kraft. Vor der Fusion waren unter bestimmten Bedingungen, wie schweren Fehlbildungen des Fötus, Schwangerschaftsabbrüche möglich gewesen. Das neue Verbot reflektiert die strikten Richtlinien der katholischen Kirche, die Abtreibungen grundsätzlich ablehnt.

Reaktionen auf das Gerichtsurteil

Das Gericht hat die Klage von Prof. Volz abgewiesen, was zu seiner Enttäuschung führte. Er betrachtet die Regelung als unvereinbar mit seiner ärztlichen Verantwortung und sieht die Notwendigkeit, seiner Patientinnen zu helfen, was ihm durch das Verbot verwehrt wird.
Er kündigte an, in Berufung gehen zu wollen, da er mit der Entscheidung nicht gerechnet hatte. „Wenn es sein muss, werde ich so weit gehen, wie ich kann“, sagte er.

Öffentliche Proteste und ethische Debatten

Die Verhandlung zog eine hohe öffentliche Aufmerksamkeit nach sich. Rund 2000 Menschen demonstrierten im Vorfeld gegen das Abtreibungsverbot und forderten das Recht auf Selbstbestimmung für Frauen. Mit Plakaten und Sprechchören wie „Wir sind stolz auf Dr. Volz“ wurde der Chefarzt unterstützt, der sich für die Rechte seiner Patientinnen einsetzt.

Position des Erzbistums Paderborn

Das Erzbistum Paderborn verteidigte die Entscheidung, dass das Klinikum Abtreibungen verweigern könne, und stellte klar, dass ihre Haltung nicht als Einmischung in persönliche Entscheidungen zu verstehen sei, sondern Ausdruck eines Menschenbildes, das jedem Leben von der Empfängnis an Würde und Schutz zuspricht.

Zukünftige Schritte

Ob die gegen das Abtreibungsverbot eingereichte Berufung Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. Der Fall hat eine breite Debatte über die Rechte von Frauen und die Einflussnahme von religiösen Institutionen auf medizinische Entscheidungen ausgelöst. In einer Online-Petition haben bereits mehr als 230.000 Menschen ein Ende des katholischen Abtreibungsverbots gefordert.

Die nächste Verhandlung wird mit Spannung erwartet, da sie weitreichende Folgen für die zukünftige medizinische Praxis in der Region und darüber hinaus haben könnte.

Quelle: WDR

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