Was müssen Touristen bei Waldbränden in Spanien und Griechenland beachten? Stornierungsrechte und Verhaltensweisen werden erläutert.
In jüngster Zeit kam es in beliebten Urlaubsregionen, wie Tarifa in Spanien, und in Griechenland zu verheerenden Waldbränden. In Tarifa, einer Stadt in der Provinz Cádiz, mussten bereits über 2.000 Menschen in Sicherheit gebracht werden, nachdem sich der Brand ausgebreitet hatte. Leider kamen dabei mindestens zwei Menschen ums Leben.
Auch in Griechenland sind die Einsatzkräfte gegen zahlreiche Brände im Einsatz, insbesondere in der Nähe der westlichen Stadt Patras sowie auf den Inseln Chios und Zakynthos. Tausende Menschen mussten evakuiert werden, und Dutzende erlitten Rauchvergiftungen und wurden in Krankenhäuser eingeliefert. Angesichts der ernsten Lage hat Griechenland auch Unterstützung von der Europäischen Union angefordert.
In Südfrankreich wurde ein Waldbrand gemeldet, der zwar mittlerweile unter Kontrolle ist, jedoch dennoch mehrere Tage Löscharbeiten erfordert, wodurch Anwohner nur mit Ausnahmegenehmigung in ihre Häuser zurückkehren dürfen. Auch hier gab es Verletzte und ein Todesopfer.
Besonders in Zeiten von Waldbränden haben Touristen Fragen zu ihren Rechten. Wenn Reisende eine Pauschalreise gebucht haben, können sie generell kostenlos vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Reise erheblich beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Brände am Urlaubsort ausgebrochen sind und die Anreise sowie Durchführung der Reise gefährdet sind.
Ein Rücktritt aus Angst oder Unlust wird jedoch nicht als legitimer Grund anerkannt. Touristen sollten auch beachten, dass Reiseveranstalter in vielen Fällen Alternativen zu gebuchten Urlaubsorten anbieten, die jedoch nicht zwingend angenommen werden müssen.
Bei separat gebuchten Leistungen wie Hotel oder Flug gilt, dass Reisende gegebenenfalls Anspruch auf Rückerstattung haben, wenn die Leistung nicht erbracht werden kann. Bei Annullierungen von Flügen aufgrund von Waldbränden steht den Reisenden die Wahl zwischen der Erstattung des Flugpreises und einem Ersatzflug zu einem späteren Zeitpunkt offen.
Bei individuellem Unterkunftsbuchungen sind Reisende oft auf die Kulanz der Anbieter angewiesen. Stornierungsgebühren können bis zu 100 Prozent des Preises betragen, wenn die Unterkunft trotz der Gefahrenlage zugänglich ist.
Um im Notfall gewappnet zu sein, sollten Urlauber die Funktion „Cell Broadcast Alerts“ auf ihren Smartphones aktivieren, um Warnmeldungen der Behörden zu erhalten. Bei persönlichen Notfällen ist die europäische Notrufnummer 112 zu verwenden. Das Auswärtige Amt empfiehlt zudem, sich in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ einzutragen, um im Ernstfall schnell betreut oder zurückgeholt werden zu können.
Besucher von Waldgebieten sollten sich stets des Brandrisikos bewusst sein. Nur auf ausgewiesenen Plätzen parken, das Rauchen in Wäldern vermeiden und kein offenes Feuer entzünden, sind wichtige Verhaltensregeln zum Schutz vor Waldbränden.
Insgesamt ist es ratsam, sich stets über die aktuelle Situation vor Ort zu informieren und bei Unsicherheiten rechtzeitig Rücksprache mit Reiseveranstaltern oder den zuständigen Behörden zu halten.
Quellen: WDR, dpa, AFP, ADAC, Verbraucherzentrale NRW, Verbraucherzentrale Bundesverband, Auswärtiges Amt
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