In Südeuropa wüten Waldbrände. Was bedeutet das für Touristen? Stornierung von Hotelbuchungen und Rechte im Katastrophenfall.
In den Urlaubsregionen Südeuropas, insbesondere in Frankreich und Spanien, führen derzeit massive Waldbrände zu alarmierenden Situationen. Besonders betroffen ist das Corbières-Massiv in Frankreich, wo das Feuer seit seinem Ausbruch am Dienstag bereits über 10.000 Hektar Land vernichtet hat. 1.500 Feuerwehrleute sind im Einsatz, während es erste Todesopfer und Verletzte gibt. Auch in Andalusien, Spanien, mussten diverse Hotels und Campingplätze evakuiert werden.
Diese Situation wirft für viele Urlaubsreisende wichtige Fragen auf: Was passiert mit meiner Hotelbuchung, wenn ich in einem betroffenen Gebiet bin? Und welche Rechte habe ich als Tourist in einem solchen Notfall?
Laut der Verbraucherzentrale haben Pauschalreisende das Recht, von ihrem Vertrag zurückzutreten, wenn der Urlaubsort unmittelbar von Waldbränden betroffen ist. Dies gilt insbesondere, wenn eine Gefahr für die Reisenden besteht und die Anreise erheblich beeinträchtigt ist, erklärt der ADAC.
Eine Stornierung ohne Nachweis außergewöhnlicher Umstände ist jedoch nicht möglich. Bloße Angst oder Unlust führen nicht zu einem Rücktrittsrecht.
Wenn Reisende sich bereits vor Ort befinden und das Feuer sich gefährlich in der Nähe ihres Hotels ausbreitet, steht ihnen ebenfalls ein Recht auf umfassende Unterstützung durch den Reiseveranstalter zu. Pauschaltouristen dürfen in einem anderen Hotel untergebracht werden, ohne zusätzliche Kosten tragen zu müssen. Auch ein vorzeitiger Reiseabbruch ist in solchen Fällen möglich.
Bei der Buchung von Einzelreiseleistungen, wie Flug oder Unterkunft, greift das deutsche Recht. Kann die gebuchte Leistung aufgrund der Waldbrände nicht erbracht werden, muss der Reisende nichts zahlen. Sollte das Hotel jedoch zugänglich und bewohnbar sein, ist die Kulanz des Anbieters gefragt.
Wurden persönliche Gegenstände durch Waldbrände beschädigt, könnten unter Umständen Hausratsversicherungen einspringen. Für Mietfahrzeuge gilt: Haftung tritt nur ein, wenn der Mieter selbst den Schaden verursacht hat.
Um im Katastrophenfall besser gewappnet zu sein, sollten Urlauber die „Cell Broadcast Alerts“ auf ihren Smartphones aktivieren, die im Notfall Warnmeldungen auf Englisch versenden. Bei einem direkten Notfall ist die einheitliche Notrufnummer 112 zu nutzen. Eine frühzeitige Eintragung in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts wird ebenfalls empfohlen, um die Rückholung aus Krisengebieten zu erleichtern.
In gefährdeten Gebieten ist Vorsicht geboten. Der BUND empfiehlt, nur auf ausgewiesenen Parkplätzen in Waldnähe zu parken und das Rauchen zu vermeiden. Grillen im Wald oder in dessen Nähe ist aufgrund der Brandgefahr strikt untersagt.
Diese Informationen können für Urlauber in den von Bränden betroffenen Regionen von großer Bedeutung sein, um sicher zu reisen und das eigene Risiko zu minimieren.
Quelle: WDR, dpa, Verbraucherzentrale, ADAC
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