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Falschparken beim Einkaufen: Sind die Bußgelder auf Supermarkt-Parkplätzen legal?

Habt ihr auch schon mal ein Knöllchen beim Einkaufen bekommen? Hier erfahrt ihr, ob diese Bußgelder auf Supermarkt-Parkplätzen überhaupt legal sind.

ANTENNE NRW ANTENNE NRW GmbH & Co. KG
Parkzettel wird an Auto geheftet Verbraucherschutz Foto: Peterchen/Adobe Stock

Habt ihr schon einmal erlebt, dass ihr nur kurz zum Einkaufen geparkt habt und beim Zurückkommen ein unerwartetes "Knöllchen" hinter dem Scheibenwischer eures Autos gefunden habt? Viele von uns haben diese Erfahrung auf Supermarkt-Parkplätzen gemacht, wo private Unternehmen oft die Einhaltung der Parkregeln überwachen. Doch sind diese Bußgelder überhaupt legal? 

Sind private Knöllchen auf Supermarkt-Parkplätzen erlaubt?

Das Grundstück des Parkplatzes ist im Privatbesitz, daher können Supermärkte oder deren Eigentümer die Nutzungsbedingungen selbst festlegen, so die Verbraucherzentrale. Die Durchsetzung von Parkverstößen erfolgt hier nicht nach der Straßenverkehrsordnung, sondern als Vertragsstrafe.

Wann dürfen private Strafzettel ausgestellt werden?

Ein wirksamer Vertrag über das Parken kommt zustande, wenn ihr euer Fahrzeug auf dem Parkplatz abstellt und damit die Parkbedingungen akzeptiert. Die Überwachung erfolgt oft durch private Unternehmen, die mittels Parkscheibe oder digitaler Überwachung die Einhaltung der Parkdauer kontrollieren. Die Verbraucherzentrale erklärt, dass „die Parkbedingungen beim Abstellen des Fahrzeugs für den Fahrer erkennbar und verständlich sein müssen, um einen gültigen Vertrag zu begründen.“

Welche Regeln für Park-Hinweise gibt es?

Die Parkbedingungen müssen für euch beim Abstellen des Fahrzeugs erkennbar und verständlich sein. Unzureichend sind kleine Schriftgrößen, versteckte Schilder oder komplizierte Klauseln, die ihr erst im Nachhinein einsehen könnt. Die Verbraucherzentrale warnt: 

Versteckte oder schlecht lesbare Parkregeln können die Gültigkeit eines Strafzettels infrage stellen.

Verbraucherzentrale

Dürfen beliebige Parkbedingungen aufgestellt werden?

Die Parkbedingungen dürfen nicht gegen Gesetze verstoßen oder überraschend sein. Vertragsstrafen sind nur wirksam, wenn sie angemessen und rechtlich zulässig sind. Der ADAC betont, dass überzogene Strafen oder unklare Regelungen oft nicht durchsetzbar sind und von Gerichten abgewiesen werden können.

Wie teuer dürfen private Knöllchen sein?

Die Höhe der Vertragsstrafen sollte sich an den üblichen Bußgeldern im öffentlichen Raum orientieren. Unverhältnismäßig hohe Forderungen sind nicht zulässig. Die Verbraucherzentrale rät:

Kommt Ihnen die Forderung zu hoch vor, vergleichen Sie diese mit dem aktuellen Bußgeldkatalog (BKat) der Straßenverkehrsordnung. Wenn es deutlich teurer ist, sollten Sie dagegen vorgehen.

Verbraucherzentrale

Sind Abschleppen und Parkkrallen erlaubt?

Abschleppmaßnahmen und das Anbringen von Parkkrallen sind erlaubt, wenn diese Maßnahmen ausdrücklich angekündigt wurden und die Kosten dafür angemessen sind. Laut Verbraucherzentrale müssen Abschleppkosten verhältnismäßig sein und dürfen nicht willkürlich festgelegt werden.

Fahrzeughalter oder Fahrzeuglenker: Wer haftet?

Der Fahrzeughalter ist nicht automatisch verantwortlich für Parkverstöße. Die Haftung trifft denjenigen, der das Fahrzeug tatsächlich genutzt hat, es sei denn, der Halter kann oder will den Fahrer nicht benennen. Der ADAC erklärt, dass die Beweislast bei der Identifizierung des Fahrers liegt und nicht pauschal der Halter belangt werden kann.

Die Kosten für die Ermittlung des Fahrzeughalters dürfen nicht euch als Parkende belastet werden, da sie nicht der Ahndung des Parkverstoßes dienen. Der ADAC stellt klar, dass diese Kosten vom Parkplatzbetreiber zu tragen sind, da sie Teil seiner Geschäftstätigkeit sind.

Verjährung Bußgeldbescheid

Vertragsstrafen auf Privatparkplätzen verjähren nach drei Jahren, anders als im öffentlichen Verkehr, wo die Verjährungsfrist kürzer ist. Die Verbraucherzentrale erklärt, dass die Frist mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist.