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Urlaubsanspruch-Knigge: Das müsst ihr über eure Rechte wissen

Die Ferien stehen vor der Tür! Wisst ihr, wie es um euren Urlaubsanspruch steht? Hier erfahrt ihr alles Wichtige zu euren Rechten. Mehr dazu lest ihr hier.

ANTENNE NRW ANTENNE NRW GmbH & Co. KG
Paar im Urlaub Job & Berufsleben Foto: NicoElNino/Adobe Stock

Die Sonne strahlt, die Temperaturen steigen, und die Gedanken schweifen ab in die Ferne – es ist wieder Zeit, an den wohlverdienten Urlaub zu denken. Doch bevor ihr die Koffer packt, solltet ihr euch mit eurem Urlaubsanspruch auseinandersetzen. Denn obwohl die Vorfreude groß ist, können Fragen und Unsicherheiten bezüglich der Urlaubsregelungen die Stimmung trüben

Wie viele Tage Urlaubsanspruch stehen mir zu und wie ist dieser gesetzlich geregelt?

In Deutschland ist der Urlaubsanspruch im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Vollzeitbeschäftigte haben mindestens Anspruch auf 24 Arbeitstage Urlaub pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche. Viele Tarifverträge oder Arbeitsverträge sehen jedoch mehr Tage vor. Es lohnt sich also, einen Blick in eure Vertragsunterlagen zu werfen, um euren individuellen Anspruch zu ermitteln. Auch bei einer Teilzeitbeschäftigung habt ihr einen Anspruch auf Urlaub. Dieser berechnet sich anteilig nach euren tatsächlichen Arbeitstagen

Wie wird entschieden, wer Urlaub bekommt?

Die Urlaubsplanung kann knifflig sein, wenn mehrere Kollegen zur selben Zeit freinehmen möchten. Hier gilt: Soziale Aspekte wie Familie und Schulferien können eine Rolle spielen, aber auch betriebliche Belange. Letztendlich entscheidet der Arbeitgeber nach fairen Gesichtspunkten, wobei er auf die Wünsche der Mitarbeiter Rücksicht nehmen sollte.

Unter welchen Umständen kann mein Urlaubswunsch abgelehnt werden?

Ein Urlaubswunsch kann abgelehnt werden, wenn dringende betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben, entgegenstehen. Dies sollte jedoch die Ausnahme sein und bedarf einer nachvollziehbaren Begründung. Außerdem müsst ihr dann an einem späteren Zeitpunkt Urlaub genehmigt bekommen. Ein einmal genehmigter Urlaub kann in der Regel nicht einfach zurückgezogen werden. Ausnahmen bestehen bei unvorhersehbaren Ereignissen, die eine Anwesenheit im Betrieb unbedingt erforderlich machen. Hier ist jedoch eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer anzustreben.

Wann verfällt mein Urlaubsanspruch?

Der Urlaubsanspruch verfällt in der Regel am Ende des Kalenderjahres. Unter bestimmten Umständen kann er jedoch ins nächste Jahr übertragen werden und verfällt dann am 31. März des Folgejahres. Wichtig ist, dass ihr rechtzeitig euren Urlaub beantragt, um keinen Verfall zu riskieren. Eine Urlaubsauszahlung ist nur in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Der Urlaub dient der Erholung und sollte daher in der Regel auch als solcher genommen werden.

Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch, wenn ich während des Urlaubs krank werde?

Wenn ihr im Urlaub krank werdet und dies durch ein ärztliches Attest nachweisen könnt, werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet. Ihr habt dann Anspruch darauf, die Krankheitstage zu einem späteren Zeitpunkt als Urlaub zu nehmen.

Was passiert mit dem Urlaubsanspruch während der Elternzeit?

Während der Elternzeit kann der Arbeitgeber den Jahresurlaub um ein Zwölftel pro vollem Kalendermonat kürzen. Bei einem Jahr Elternzeit könnte somit der gesamte Urlaubsanspruch entfallen. Für angebrochene Monate erfolgt keine Kürzung. Der Resturlaub bleibt während der Elternzeit erhalten und kann danach genommen werden. Dies gilt auch bei aufeinanderfolgenden Elternzeiten. Endet das Arbeitsverhältnis in oder nach der Elternzeit, wird der Resturlaub ausgezahlt. Wurde vor der Elternzeit zu viel Urlaub gewährt, darf der Arbeitgeber diesen später kürzen. Elternzeit ist während eines Sonderurlaubs nicht möglich, da man bereits nicht arbeitet. Nach dem Sonderurlaub kann wieder Elternzeit beansprucht werden.