Zum Hauptinhalt springen

Teilen:

Wahlwissen To Go: Fun Facts zur Bundestagswahl 2025

Mit diesem Wissen könnte ihr überall glänzen! Unser Wahlwissen To Go ist ideal, um eine zu hitzige Diskussion am Stammtisch abzukühlen oder die Langeweile beim Schlangestehen zur Wahlurne zu überbrücken.

ANTENNE NRW ANTENNE NRW GmbH & Co. KG
Wahlzettel Lifestyle Sebastian Gollnow/dpa

Am 23. Februar 2025 wählt Deutschland den 21. Deutschen Bundestag. Doch bevor ihr euch auf den Weg ins Wahllokal macht, haben wir ein paar spannende und unterhaltsame Fakten rund um die Bundestagswahl für euch zusammengestellt. Viel Spaß beim Lesen und Staunen!

Seit der Bundestagswahl 2017 sind Selfies aus der Wahlkabine verboten. Dafür wurde extra die Bundeswahlordnung geändert. Im Paragraf 56 heißt es jetzt: „In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.“ Wer sich nicht daran hält, wird von der Wahl ausgeschlossen.

Ja und nicht nur das: Es kann sogar niemand verbieten, ein Bier mit in die Wahlkabine zu nehmen. Im Heimatland des Bieres ist das kein Problem. Es gibt keine Verpflichtung nüchtern an die Wahlurne zu treten. Ein Limit für den Alkoholpegel sowie eine definierte Promillegrenze gibt es nicht. Dennoch kann der Alkohol bei der Wahl zum Verhängnis werden. Wer die Wahl durch sein Verhalten stört, kann vom Wahlleiter vor die Tür gebeten werden. Allzu sehr sollten man sich den Alkohol daher nicht anmerken lassen. Sobald der Stimmzettel jedoch in der Urne verschwunden ist, muss man keine Konsequenzen mehr befürchten.

Eine sehr spannende Frage und eine ganz klare Antwort....Jein. Man darf verkleidet wählen, denn niemand kann einem vorschreiben, was er anziehen soll und was nicht. Im Prinzip hätten wir schon immer verkleidet wählen gehen dürfen. Und jetzt kommt das große aber: man muss identifizierbar sein. Eine Maske oder zu viel schminke im Gesicht kann dazu führen, dass der Wahlhelfer verlangt die Maske abzunehmen oder sich abzuschminken. Und es könnte Schwierigkeiten geben, wenn das Kostüm zu politisch ist, wenn man beispielsweise als Scholz, Merz und Co. ins Wahllokal marschiert. Natürlich sind auch verbotene Symbole tabu.
Und übrigens: das alles gilt auch für die Wahlhelfer. Es könnte also sein, dass am 23. Februar unser Pass und die Wahlberechtigung von Mickey Maus kontrolliert wird, dass Elvis Presley uns den Stimmzettel aushändigt und Graf Dracula dann unseren Zettel in der Urne verschwinden lässt.

Laut der Bundeswahl-Ordnung soll in der Wahlkabine ein Schreibstift bereitliegen. Das kann ein Bleistift (nicht zwingend dokumenten-echt) oder Kugelschreiber sein. Farb-, Tinten- oder Filzstifte sind ebenfalls zulässig. Man kann auch einen eigenen Stift mitbringen. Theoretisch kannst du auch mit einem Eyeliner oder Lippenstift abstimmen, aber das könnte verschmieren und dann ist die Stimme ungültig.

Die Geheimhaltung der Stimmabgabe verhindert hierzulande bislang Online-Wahlen. Bei der Online-Wahl besteht das Problem, dass diese durch Cyberangriffe manipuliert werden könnten, schreibt das Bundesinnenministerium auf seiner Webseite. Der Schutz einer solchen Wahl würde nach Angaben der Bundeswahlleiterin einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und die Nutzung privater PCs ausschließen. Schließlich ist es nicht möglich, bei jedem privaten Gerät festzustellen, ob dieses frei von Schadsoftware ist. Jeder Bürger hat das Recht, alle Vorgänge am Wahltag im Wahlraum zu beobachten. Vom Zusammentritt der Wahlhelfer bis zur Verkündung des Wahlergebnisses am Abend. Bei einer Online-Wahl wäre die Transparenz in diesem Umfang nicht möglich. Eine solch undurchsichtige Wahlmethode könnte möglicherweise das Vertrauen der Bevölkerung in die Abläufe untergraben, so die Befürchtung.

In Deutschland wird an Sonn- oder Feiertagen gewählt, um möglichst vielen Bürgern die Teilnahme zu erleichtern, da diese Tage meist arbeitsfrei sind. Diese Praxis wurde in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 eingeführt. Obwohl das Grundgesetz von 1949 dies nicht vorschreibt, ist es im Bundeswahlgesetz festgelegt. Der Bundespräsident bestimmt den Wahltag, der traditionell auf einen Sonntag fällt. Dies soll die Wahlbeteiligung erhöhen, indem es den Bürgern ermöglicht, ohne berufliche Verpflichtungen zu wählen.

Zunächst einmal, um das festzuhalten: bei dieser Wahl werden zwei Kreuze gemacht. Mit der Erststimme wählt man den Direktkandidaten aus dem Wahlkreis, mit der Zweitstimme die Partei. Die zweitstimme entscheidet, wie viel Sitze die Partei im Bundestag bekommt (ist also das “wichtigere” Kreuzchen). Es ist üblich ein Kreuz zu machen, aber auch ein Punkt oder Häkchen wird gezählt. Nicht erlaubt sind Smileys, Herzchen oder so ein „Kitsch“. Man darf zum Beispiel auch nicht einfach ein Fragezeichen malen. Und wenn man in der Zeile verrutscht ist und das Kreuz ist jetzt an der falschen Stelle steht, ist natürlich die Frage: Was jetzt? Dick und fett durchstreichen und neues Kreuz machen? Das kann dann für Verwirrung sorgen, also sollte man sich lieber einen neuen Zettel geben lassen.

Die Gründung von Parteien ist in Deutschland frei. Es gibt im Kern 3 Dinge, die erfüllt werden müssen, um sich eine Partei nennen zu dürfen. Der Rahmen, die Mitglieder, und die Anzahl.
Zum Rahmen: Eine Partei unterscheidet sich von Bürgerinitiativen oder Wählergemeinschaften, weil die haben kurzfristige Ziele auf kommunaler Ebene. Und eine Partei will langfristig das deutsche Volk vertreten und das in einem größeren Rahmen wie dem Landes- oder Bundestag.
Was die Mitglieder anbelangt, muss die Mehrheit der Partei die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
Und zur Anzahl, ja, wie viele Menschen braucht man denn? Und die Betonung liegt auf “Menschen”, denn der Haushund Hasso und die Katze Minka dürfen kein Parteimitglied sein. Das Parteigesetz schreibt zwar keine Mindestzahl von Mitgliedern vor, aber man muss als Partei schon eine ernstzunehmende Größe haben, um etwas politisch umsetzen zu können. Als Beispiel: Der deutsche Bundestag hat 1970 bei einer Wahlprüfung eine Partei mit 55 Mitgliedern abgelehnt.

Ja, auch Obdachlose können ohne festen Wohnsitz und ohne Meldeadresse an der Bundestagswahl teilnehmen. Dazu müssen sie beim Wahlamt ihre Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen. Das muss mindestens drei Wochen vor der Wahl geschehen. Versichern müssen sie, dass sie deutsche Staatsbürger sind und noch für keine Wohnung gemeldet sind.

Ja, wenn man glaubt, dass man bei uns in Deutschland schon die Qual der Wahl hat, dann aufgepasst. In Indien, der weltweit größten Demokratie mit 900 Mio. Wahlberechtigten, muss man sich zwischen über 1.000 Parteien entscheiden mit über 8.000 Kandidaten. Und das dauert! Da wird nicht an einem Tag gewählt. Bei der letzten Wahl im Jahr 2024 waren die Wahllokale 43 Tage lang geöffnet.

In Deutschland ist die Teilnahme an Wahlen freiwillig, was zu einer Wahlbeteiligung von 76,6 Prozent bei der Bundestagswahl 2021 führte. In Ländern wie Brasilien und Australien besteht hingegen Wahlpflicht, und Nichtwähler müssen mit Geldstrafen rechnen. In Brasilien sind es 7 Euro und man hat zusätzliche Nachteile wie den Verlust bestimmter Dokumentenrechte. In Belgien, Griechenland und Luxemburg gibt es ebenfalls eine Wahlpflicht, aber die Strafen werden dort kaum durchgesetzt, obwohl die Wahlbeteiligung hoch bleibt.

Ganz einfach: Sie dürfen einen Helfer mit in die Kabine nehmen. Aber Fun Fact zu diesem Thema aus Gambia. Da gibt es nämlich ganz viele Analphabeten. Und um die nicht von der Wahl auszuschließen, werfen die Wähler Murmeln in Fässer, die den Kandidaten zugeordnet sind. Ein Glöckchen signalisiert den Wahlbeobachtern die Stimmabgabe.

Wir hoffen, ihr habt jetzt ein paar neue Einblicke in die Welt der Bundestagswahl gewonnen. Egal, ob ihr zum ersten Mal wählt oder schon alte Hasen seid – nutzt eure Stimme und geht wählen!