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Krisenvorsorge in Deutschland: Was hinter Übungen und Verboten steckt
2. November 2026

Von Dürre-Übungen bis Vereinsverboten: So bereitet sich Deutschland auf Krisen vor und welche Maßnahmen Bund und Länder aktuell ergreifen.

Wenn der Staat den Ernstfall übt

Krisen können ganz unterschiedlich aussehen: Unwetter, Dürre, Hitzewellen oder auch Bedrohungen durch extremistische Organisationen. Damit Behörden in solchen Situationen richtig reagieren können, übt der Staat regelmäßig den Ernstfall. Nach Angaben von noz.de steht mit der länderübergreifenden Krisenmanagementübung Lükex 26 ein Szenario rund um Dürre und Hitze im Fokus. Solche Übungen sollen zeigen, wie Krisenstäbe von Bund und Ländern im Fall einer echten Extremwetterlage zusammenarbeiten.

Hitze und Dürre sind längst keine Randthemen mehr. Wie noz.de berichtet, kam es durch Hitze und Trockenheit bereits zu spürbaren Qualitätseinbußen bei landwirtschaftlichen Ernten. Solche Entwicklungen zeigen, warum Bund und Länder ihre Abläufe im Krisenfall regelmäßig auf den Prüfstand stellen und gemeinsam trainieren.

Sicherheit hat viele Gesichter

Krisenvorsorge bedeutet aber nicht nur Vorbereitung auf Wetterextreme. Ein weiterer wichtiger Baustein der inneren Sicherheit in Deutschland sind sogenannte Vereinsverbote. Das Bundesministerium des Innern erklärt dazu, dass Vereine gemäß Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz verboten werden können, wenn ihre Zwecke oder Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung beziehungsweise den Gedanken der Völkerverständigung richten.

Laut dem Bundesministerium des Innern wurden seit 1990 vom Bund 49 Vereine verboten, einschließlich zusätzlicher 168 Teil-, Ersatz- und Nachfolgeorganisationen. Die Verbote verteilen sich auf verschiedene Bereiche: 16 im Rechtsextremismus, eines im Linksextremismus, 17 im Islamismus, sieben im auslandsbezogenen Extremismus, zwei bei Reichsbürgern und Selbstverwaltern sowie sechs aufgrund allgemeiner Zuwiderhandlungen gegen Strafgesetze, etwa bei Rockervereinigungen und organisierter Kriminalität.

Zu den jüngeren Verboten zählt laut Bundesinnenministerium die Vereinigung „Muslim Interaktiv“, die am 5. November 2025 verboten wurde, weil sich ihre Zwecke und Tätigkeiten gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richteten. Bereits 2024 wurde das „Islamische Zentrum Hamburg e.V.“ mit seinen bundesweiten Teilorganisationen verboten, da es nach Darstellung des Ministeriums verfassungsfeindliche Ziele verfolgte. Auch die Terrororganisation HAMAS sowie das Netzwerk „Samidoun“ wurden 2023 mit einem Betätigungsverbot belegt, weil sie sich laut Innenministerium gegen den Gedanken der Völkerverständigung richteten und Gewaltanwendung zur Durchsetzung politischer Ziele befürworteten.

Was das für den Alltag bedeutet

Ob Extremwetter oder extremistische Strukturen: Beide Themen zeigen, dass Behörden in Deutschland kontinuierlich daran arbeiten, auf unterschiedliche Krisenszenarien vorbereitet zu sein. Für den Alltag der Menschen in Nordrhein-Westfalen bedeutet das vor allem eines: Es lohnt sich, die offiziellen Stellen im Blick zu behalten, wenn es um Informationen zu Sicherheit, Extremwetter oder gesellschaftlichen Entwicklungen geht. Übungen wie Lükex 26 und Maßnahmen wie Vereinsverbote sind Teil eines größeren Systems, das im Ernstfall schnelles und koordiniertes Handeln ermöglichen soll.

Quellen

  1. Vereinsverbote
  2. Lükex 26 übt Krisenstab für Dürre und Hitze


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