ANTENNE NRW Spritpreis-Rechner

Foto wurde mit
KI generiert
Schule schwänzen gilt nicht mehr: NRW plant härtere Strafen gegen Gewalt im Klassenzimmer
4. November 2026

NRW verschärft das Schulgesetz: Schulen dürfen bei Gewalt künftig bis zu vier Wochen Ausschluss verhängen.

Mehr Druckmittel für Schulen bei Gewalt und Bedrohung

Gewalt an Schulen ist in NRW ein Thema, über das lange niemand so richtig reden wollte. Jetzt soll sich im Umgang damit einiges ändern. Der Landtagsausschuss berät über eine Verschärfung des Schulgesetzes, die Lehrkräften und Schulleitungen künftig deutlich mehr Handlungsspielraum geben soll, wenn Schüler gewalttätig werden, andere bedrohen oder den Unterricht massiv stören.

Das sind die neuen Regeln

Wie der WDR berichtet, sollen Lehrkräfte Störenfriede künftig direkt aus dem Unterricht werfen dürfen. Die Schulleitung kann außerdem eine Überweisung von bis zu einer Woche in eine Parallelklasse anordnen. Bei akuter Gefahr – wenn ein Schüler zum Beispiel sichtbar eine Waffe bei sich trägt – darf die Schulleitung sofort einen Ausschluss von bis zu zwei Wochen verhängen. Randalierer sollen laut WDR sogar bis zu vier Wochen komplett von der Schule fliegen können. Über diese härteste Maßnahme entscheidet aber nicht die Schulleitung allein, sondern eine Teilkonferenz, der auch Eltern- und Schülervertreter angehören.

Der Westen ergänzt, dass die vierwöchige Auszeit auch gezielt für einzelne Fächer oder Klassenfahrten verhängt werden kann, statt gleich den kompletten Schulausschluss zu verhängen. Alternativ ist eine vorübergehende Versetzung in eine andere Lerngruppe möglich. Damit soll laut der offiziellen Begründung eine passgenauere Reaktion auf das jeweilige Fehlverhalten möglich werden. Ein neuer Paragraf schafft zudem die rechtliche Basis für präventive Schulverweise: Gibt es konkrete Anhaltspunkte für eine Gefahr, können Schulen sofort reagieren und Schüler vorübergehend nach Hause schicken.

Den entsprechenden Gesetzentwurf hat der Schulausschuss des Landtags laut Der Westen bereits mit den Stimmen von CDU und Grünen beschlossen. Jetzt muss nur noch das Plenum zustimmen.

Diese Grundregeln bleiben bestehen

Trotz der Verschärfung gelten laut Der Westen weiterhin feste Leitplanken: Jede Ordnungsmaßnahme muss verhältnismäßig sein und darf erst verhängt werden, wenn pädagogische Maßnahmen nicht mehr ausreichen. Schüler müssen vor einer Maßnahme angehört werden, auch die Eltern bekommen die Möglichkeit zur Stellungnahme. Und wer schulpflichtig ist, muss auch während eines Ausschlusses weiterhin geeignete Bildungsangebote bekommen.

Stimmen aus Schule, Justiz und Politik

Dass Handlungssicherheit für Lehrkräfte wichtig ist, zeigt ein Fall aus Duisburg: Schulleiter Torsten Marienfeld von der Alfred-Adler-Schule, einer Förderschule für besonders verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche, sagt dem WDR, Gewalt und die Verrohung des Miteinanders seien ein gesellschaftliches Problem, dem sich Schulen stellen müssten. Mehr Handlungssicherheit für Lehrkräfte findet er deshalb grundsätzlich gut, betont aber, dass schärfere Ordnungsmaßnahmen allein das Gewaltproblem nicht lösen würden.

Richter Andreas Müller vom Verwaltungsgericht Düsseldorf, der im Auftrag des Schulministeriums Fortbildungen zum Schulrecht für mehr als 5.000 Schulleitungen in NRW gibt, begrüßt laut WDR die erweiterten Sanktionsmöglichkeiten. Bei einer Anhörung im Landtag betonte er, das Recht auf körperliche Unversehrtheit stehe über dem Recht auf Bildung gewalttätiger Schüler – Eltern könnten gegen Maßnahmen notfalls vor Verwaltungsgerichten klagen.

Kritik kommt von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW NRW). Landesvorsitzende Ayla Celik mahnte laut Der Westen bei der Anhörung die pädagogische Verantwortung für ausgeschlossene Schüler an: Der Anspruch der Jugendlichen auf Erziehung und Bildung ende nicht, nur weil sie für zwei oder vier Wochen „woanders geparkt“ seien. Auch die Landesschüler*innenvertretung lehnt die Verschärfungen laut WDR komplett ab, da ein Ausschluss Lernzeit und soziale Bindungen koste und im schlimmsten Fall den Abschluss gefährde.

Einordnung: Wie groß ist das Problem wirklich?

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik sind Straftaten, insbesondere Gewalt, bei schulischen Veranstaltungen und auf dem Schulgelände in NRW im vergangenen Jahr zurückgegangen, berichtet der WDR. Allerdings erfasst diese Statistik nur angezeigte Fälle. Im Schulbarometer 2026 der Robert Bosch Stiftung gab laut WDR fast die Hälfte der befragten Lehrkräfte an, das Verhalten von Schülern sei für sie die größte berufliche Herausforderung. Anders als in Dänemark, wo Lehrkräfte Schüler künftig in Ausnahmefällen auch anfassen dürfen, bleibt das in NRW weiterhin ausgeschlossen.

Quellen


Diskutiere mit!
Anonym und ganz ohne Anmeldezwang!
Alle Kommentare werden von unserer Redaktion im Vorfeld geprüft.
Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

© 2026 The Radio Group Holding GmbH

Newsletter

Wir informieren dich regelmäßig über aktuelle Nachrichten, Staus und wichtigen Themen - ohne Dich zu nerven! 

Deine Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuche es erneut.
Deine Anmeldung war erfolgreich.