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Bürgergeld in NRW: Wohnkostenlücke betrifft zahlreiche Haushalte

Viele Bürgergeld-Empfänger in NRW zahlen überproportional hohe Wohnkosten.

Bürgergeld: Mietlücke und ihre Auswirkungen in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen sind viele Haushalte, die Bürgergeld beziehen, mit hohen Wohnkosten konfrontiert. Eine Anfrage der Linksfraktion an die Bundesregierung hat ergeben, dass 12 Prozent dieser Haushalte nicht die volle Warmmiete erstattet bekommen. Dies bedeutet, dass fast jeder zehnte Bürgergeld-Empfänger im Schnitt 103 Euro pro Monat aus eigener Tasche zahlen muss. Verglichen mit dem Vorjahr, in dem die mühsam selbst zu tragenden Kosten bei 90 Euro lagen, zeigt sich eine Besorgnis erregende Entwicklung.

Die Linksfraktion kritisiert, dass die sogenannte Wohnkostenlücke in NRW mittlerweile die 100 Euro-Marke überschreitet. Dies geschehe nicht, weil die Bürgergeld-Empfänger in überteuerten Wohnungen leben würden, sondern aufgrund fehlenden, günstigen Wohnraums. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hingegen äußerte, dass Fehlanreize im Sozialstaat vorlägen, und es nicht zulässig sei, große und teure Wohnungen für Bürgergeldempfänger zu finanzieren.

Besonders betroffene Regionen

Die höchsten Wohnkostenlücken verzeichnen die Jobcenter in Düsseldorf mit 151 Euro und Mülheim an der Ruhr mit 148 Euro. Im Jobcenter Höxter sind 30 Prozent der Bedarfsgemeinschaften von der Problematik betroffen. Cansin Köktürk von der Linksfraktion bezeichnet die Situation als „sozialpolitischen Skandal“, da der Staat den Bürgergeldempfängern die tatsächlichen Wohnkosten nicht erstatte.

Für Sefika Minte, sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion in NRW, sind die aktuellen Angemessenheitsgrenzen in vielen Kommunen nicht ausreichend. Viele Betroffene stehen vor der Wahl, entweder die Miete zu begleichen oder Lebensmittel zu kaufen.

Keine problematischen Abweichungen?

Das Landes-Sozialministerium berichtet, es gäbe keine signifikanten problematischen Abweichungen bei der Übernahme der tatsächlichen Unterkunftskosten. Jegliche Entscheidung über die Angemessenheit der Kosten liegt bei den Kommunen unter der Aufsicht des Landes-Sozialministeriums. Dennoch wird auf die Vielzahl von Gründen hingewiesen, die zu einer Wohnkostenlücke führen können, wie etwa die teilweisen Nutzung von Wohnraum durch Untervermietung.

Forderungen nach Reformen

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) kritisiert die Situation als alarmierend und beschreibt, dass viele Menschen in NRW aufgrund der finanziellen Lücken im Bürgergeld unter dem Existenzminimum leben. Die Vize-Landesgeschäftsführerin Greta Lutterbach fordert eine Stärkung des sozialen Wohnungsbaus und eine Anpassung der Angemessenheitsgrenzen.

Quelle: WDR, Linksfraktion im Bundestag, Sozialverband Deutschland

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