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Mindestlohnerhöhung in NRW: 1,49 Millionen profitieren ab 2026

Im kommenden Jahr steigt der Mindestlohn in NRW auf 13,90 Euro. Fast 1,5 Millionen Beschäftigte werden betroffen sein.

Mindestlohnerhöhung in Nordrhein-Westfalen

Zum 1. Januar 2026 wird der Mindestlohn in Nordrhein-Westfalen auf 13,90 Euro pro Stunde erhöht. Schätzungen des Statistischen Bundesamtes, die dem WDR vorliegen, zeigen, dass fast 1,5 Millionen Beschäftigte in NRW von dieser Erhöhung profitieren werden.

Der derzeitige Mindestlohn beträgt 12,82 Euro, und die Erhöhung wird vor allem Menschen in den Branchen Einzelhandel und Autowerkstätten zugutekommen. In NRW werden voraussichtlich 17,7 Prozent aller Stellen mit dem neuen Mindestlohn besser bezahlt, was über dem deutschlandweiten Schnitt von 16,8 Prozent liegt.

Wirkung auf verschiedene Branchen

  • Einzelhandel und Kraftfahrzeugreparatur: Rund 286.000 Angestellte (ca. 25 Prozent der Beschäftigten in diesen Bereichen) werden mehr verdienen.
  • Dienstleistungssektor: In diesem Bereich, insbesondere im Gastgewerbe, profitieren 58 Prozent der Beschäftigten, was etwa 207.000 Personen entspricht.
  • Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen: Hier werden 41 Prozent der Beschäftigten mehr Geld erhalten, darunter Putzkräfte und Sicherheitsmitarbeiter.
  • Grundstücks- und Wohnungswesen: Etwa 39 Prozent der Mitarbeitenden, z.B. Hausmeister, erhalten ebenfalls eine Lohnerhöhung.
  • Kunst, Unterhaltung und Erholung: In diesem Bereich profitieren ebenfalls rund 39 Prozent der Beschäftigten.
  • Sonstige Dienstleistungen: Hier werden etwa 28 Prozent von der Erhöhung des Mindestlohns profitieren, einschließlich Friseure.

Zukünftige Anpassungen des Mindestlohns

Zusätzlich wird erwartet, dass der Mindestlohn Anfang 2027 erneut auf 14,60 Euro pro Stunde ansteigt. Nach aktuellen Schätzungen könnten dann bundesweit weitere 1,7 Millionen Beschäftigte von dieser Erhöhung profitieren.

Die Anpassungen des Mindestlohns sind Teil eines umfassenderen Trends zur Verbesserung der Löhne für geringverdienende Arbeitnehmer. Diese Änderungen wurden unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten und der Entwicklung des Arbeitsmarktes beschlossen.

Wie der WDR berichtet, sind diese Maßnahmen Teil der Bemühungen, die Einkommenssituation von Millionen von Arbeitnehmern zu verbessern.

Quelle: WDR, Statistisches Bundesamt

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