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Polizei warnt vor gefährlichem Lachgaskonsum im Straßenverkehr

Die Polizei informiert über die Gefahren des Lachgaskonsums und dessen Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit.

Polizei setzt sich gegen Lachgaskonsum ein

Die Polizei im Rhein-Kreis Neuss warnt eindringlich vor den Risiken des Konsums von Lachgas, insbesondere im Zusammenhang mit dem Führen von Fahrzeugen. In regelmäßigen Kontrollen stellen die Beamten zunehmend fest, dass insbesondere jüngere Menschen dieses Gas als Partydroge nutzen.

Konsumierende berichten von verschiedenen kurzfristigen Folgen, wie emotionalen Überreaktionen, und bei häufigem Gebrauch von depressiven Verstimmungen. Zudem können unerwünschte Nebenwirkungen wie Halluzinationen, Schwindel, Taubheitsgefühle, Erschöpfung, Kopfschmerzen und Übelkeit auftreten. Es besteht sogar die Gefahr von Bewusstlosigkeit aufgrund von Sauerstoffmangel.

Die Polizei hebt hervor, dass die Inhalation von Lachgas die Fahrtüchtigkeit innerhalb von Sekunden beeinträchtigen kann, was zu schwerwiegenden Unfällen führen kann. Erst vor Kurzem kam es in Jüchen zu einem Vorfall, bei dem eine 20-jährige Fahrerin die Kontrolle über ihr Auto verlor und gegen einen Baum prallte. Bei der nachfolgenden Blutprobe wurde Lachgas nachgewiesen, wobei noch unklar bleibt, ob dies der Hauptfaktor für den Unfall war.

Zusätzlich ist Lachgas als Gefahrgut eingestuft, was spezielle Transportbedingungen zur Folge hat. Es ist wichtig, Lachgas nur ordnungsgemäß verpackt und getrennt vom Fahrerbereich zu transportieren. Bei Verstößen können Bußgelder und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.

Die Behörden erinnern daran, dass das Führen von Fahrzeugen unter Einfluss berauschender Mittel strafbar ist und werden bei Verdacht auf Beeinträchtigung die Eignung des Fahrers zur Fortbewegung mit einem Kraftfahrzeug prüfen.

Kontakt für Hinweise / Pressestelle

Polizei Rhein-Kreis Neuss
02131 300-14000
pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/

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