Im Prozess um einen tödlichen Messerangriff in Münster fordert die Staatsanwaltschaft neuneinhalb Jahre Haft für den Angeklagten.
Im Landgericht Münster steht ein 27-Jähriger wegen eines tödlichen Messerangriffs vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Angeklagten eine Haftstrafe von neun Jahren wegen Totschlags. Laut Anklageschrift soll der Mann im Januar 2025 einen 47-jährigen Landsmann mit 41 Messerstichen getötet haben.
Die Tat ereignete sich in Greven, wo das spätere Opfer aus Eifersucht versucht hatte, in die Wohnung des Angeklagten zu gelangen, da sich seine Ehefrau dort aufhielt. Der Angeklagte öffnete die Tür und stach ohne Vorwarnung auf den Ehemann ein. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass der Angeklagte die Stiche mit erheblicher Wucht ausgeführt habe und sich bewusst war, dass dies zum Tod des Opfers führen könnte.
Die Anklage sieht keine Notwehr, da der Angeklagte ein Pfefferspray bei sich trug, das er zur Abwehr des Ehemanns hätte einsetzen können. Die Verletzungen, die dem Opfer zugefügt wurden, seien unverhältnismäßig gewesen, um lediglich das Hausrecht zu verteidigen. Zudem stieg der Angeklagte nach der Tat die Treppe hinauf, während das Opfer am Boden lag.
Das Urteil in diesem Fall wird am 27. August 2025 erwartet. Die Ehefrau des Opfers, die als Zeugin aussagte, wurde von der Staatsanwaltschaft als nicht glaubhaft eingeordnet. Sie gab an, nichts von der Tat mitbekommen zu haben, obwohl Nachbarn laute Schreie hörten.
Unter den Beweisstücken, die im Prozess gezeigt wurden, befinden sich auch Fotografien des Tatorts, die von der Brutalität der Tat zeugen. Der Angeklagte selbst hat sich im Verlauf des Prozesses nicht geäußert.
Der Verteidiger sowie die Nebenklage, die die Interessen der Witwe des Opfers vertreten, werden ebenfalls am 27. August ihre Plädoyers abgeben.
Quelle: WDR, dpa
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