Ein 69-Jähriger wurde verurteilt, nachdem er eine Frau angefahren und beleidigt hatte. Seine Berufung blieb ohne Erfolg.
Ein 69-jähriger Mann aus Mönchengladbach wurde vom Landgericht Düsseldorf verurteilt, nachdem er in einem Vorfall auf einem Parkplatz eine 47-jährige Frau mit seinem Auto angefahren, sie geschlagen und fremdenfeindlich beleidigt haben soll. Der Angeklagte hatte zuvor bereits am Amtsgericht Neuss ein Urteil erhalten, welches ihn wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung zu sieben Monaten Haft verurteilte.
Das Urteil des Amtsgerichts wurde am 20. August 2025 erneut verhandelt, nachdem der Angeklagte Berufung eingelegt hatte. Vor Gericht schilderte die Tochter der Geschädigten, dass ihr Vater „so stark auf meine Mutter eingeschlagen“ habe, dass sogar seine Armbanduhr vom Handgelenk gefallen sei. Die Erzählungen verdeutlichten die Schwere des Vorfalls.
Das Landgericht Düsseldorf bestätigte letztlich den Schuldspruch des Amtsgerichts und wies die Berufung des Angeklagten zurück.
Die Ereignisse rund um diesen Vorfall werfen auch ein Licht auf die Problematik von Gewalt in der Öffentlichkeit und diskriminierenden Äußerungen, die in unserem Alltag leider immer noch vorkommen.
Für die Geschädigte und ihre Familie bleibt die Situation angespannt, während der Angeklagte nun unter den Konsequenzen seiner Taten zu leiden hat.
Quelle: WDR, Rheinische Post
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