In Aachen konnte die Bundespolizei innerhalb von 24 Stunden zwei Haftbefehle vollstrecken.
Innerhalb der letzten 24 Stunden wurde die Bundespolizei in Aachen aktiv und konnte zwei Haftbefehle vollstrecken.
Am Montagmorgen gegen 10:30 Uhr wurde ein 49-jähriger Rumäne kontrolliert, der über die Autobahn A4 in die Bundesrepublik einreiste. Er war als Transportfahrer unterwegs. Bei der Überprüfung wurde ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen Diebstahls festgestellt. Der Mann war zu 85 Tagen Haft oder einer Geldstrafe von 1700 EUR verurteilt worden. Seine Arbeitgeberin sorgte durch eine Zahlung der Geldstrafe dafür, dass die Haft abgewendet wurde und der Mann seine Reise fortsetzen konnte.
Bereits am späten Abend wurde ein 53-jähriger Mann aus der Türkei angehalten. Er fuhr in Schlangenlinien auf der Autobahn A44, was die Beamten zu einer Kontrolle veranlasste. Der Mann, der stark nach Alkohol roch, verweigerte einen Atemalkoholtest. Bei der Überprüfung seiner Daten stellte sich heraus, dass auch gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Er war wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu 34 Tagen Haft oder einer Geldstrafe von 1700 EUR verurteilt worden. Eine Kontaktaufnahme zu seiner Freundin brachte ihm nicht den gewünschten Erfolg, da sie sich weigerte, die Geldstrafe zu begleichen. Der Mann wurde daraufhin wegen Trunkenheit im Verkehr und nachfolgender Strafanzeige dem Polizeigewahrsam Aachen zugeführt.
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