Der Landesrechnungshof NRW sieht sich wegen eines kostspieligen Kunstwerks auf Staatskosten in der Kritik.
Der Landesrechnungshof NRW sieht sich aktuell aufgrund eines kostspieligen Kunstwerks auf Staatskosten in der Kritik. Wie der WDR berichtet, handelt es sich um einen Wandteppich, der im Rahmen des Neubaus des Rechnungshofs in Düsseldorf installiert wurde und 135.000 Euro gekostet hat.
Traditionell weist der Landesrechnungshof auf überhöhte öffentliche Ausgaben hin. Die Situation wirft Fragen auf, besonders in Anbetracht der angespannten Haushaltslage und der Forderungen nach Sparsamkeit in allen Ressorts.
Der Haushaltsexperte der Grünen-Landtagsfraktion, Simon Rock, äußerte Bedenken über die Auswahl des Kunstwerks und bemängelte, dass der Rechnungshof selbst für sparsame Ausgaben plädiere, aber gleichzeitig ein so teures Kunstwerk beauftragt habe. Dies sei nicht mit den Anforderungen an eine wirtschaftliche Haushaltsführung vereinbar.
Das Kunstwerk, das von der Kölner Künstlerin Astrid Klein entworfen wurde, gehört zu einem beschränkten Wettbewerb, der vom Landesbetrieb für Bau und Liegenschaften (BLB) organisiert wurde. Laut einer Sprecherin des Rechnungshofs hatte diese Institution keinen Einfluss auf die Förderhöhe des Auftrags.
Der Landesrechnungshof ist das unabhängige Organ der Finanzkontrolle in Nordrhein-Westfalen, welches die Reihenfolge und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung prüft. Seine Unabhängigkeit ist in der Landesverfassung verankert.
Weitere Informationen zu diesem Thema wurden ebenfalls im Kölner Stadt-Anzeiger veröffentlicht. Die Diskussion über die Notwendigkeit und den Preis von Kunst im öffentlichen Raum wird voraussichtlich andauern.
Quellen: WDR, Kölner Stadt-Anzeiger
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