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Messerangriff in Solingen: Angeklagter äußert sich zu seinen Motiven

Der Attentäter von Solingen spricht vor Gericht über die Beweggründe seines Angriffs und bezieht politische Stellung.

Erste Aussage im Prozess um Messerangriff in Solingen

Der Angeklagte im Prozess um den Messerangriff auf dem Stadtfest in Solingen hat am 26. August 2025 vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf überraschend zu den Motiven seines Angriffs Stellung genommen. Der 27-jährige Syrer, Issa al H., hatte im Jahr 2024 mutmaßlich drei Menschen erstochen.

Politische Äußerungen im Gerichtssaal

Während seiner Aussagen drückte der Angeklagte in einem langen Redeschwall seine Empörung über angebliche Ungerechtigkeiten aus. Er machte den deutschen Staat für seinen Angriff verantwortlich, indem er auf die militärischen Interventionen der Amerikaner im Irak und den Konflikt in Gaza hinwies. Al H. argumentierte, dass Deutschland Waffen an Israel liefere und dass er es nicht ertragen konnte, dass Menschen in Deutschland auf dem Stadtfest feierten, während in Palästina leidende Kinder getötet würden.

Ursprüngliche Pläne und Entscheidung für den Anschlagsort

Der Angeklagte gestand ein, ursprünglich einen Molotow-Cocktail auf die israelische Botschaft in Berlin werfen zu wollen. Der Anschlagsort in Solingen erschien ihm eher zufällig, als er den Aufbau des Stadtfestes bemerkte. Seine Vorbereitungen und die Kontaktaufnahme zu Vertretern des ‚Islamischen Staates‘ hätten erst wenige Tage vor dem Anschlag stattgefunden.

Reaktion auf den Richter und Forderungen der Nebenklage

Auf die Frage des Richters, ob die Toten und Verletzten des Anschlags etwas am von ihm kritisierten Unrecht in Gaza ändern könnten, erwiderte al H.: „Natürlich nicht.“ Für ihn trage der Staat die Verantwortung für seine Tat. Die Nebenklagevertreter forderten für die Verletzten und Hinterbliebenen Schmerzengeld in Höhe von bis zu 200.000 Euro pro Person, sind sich jedoch der Wahrscheinlichkeit bewusst, dass sie bei einem Schuldspruch nichts erhalten werden, da al H. als mittellos gilt.

Die Aussagen des Angeklagten wurden von den Anwälten der Opfer als erschreckend und bedrückend wahrgenommen. Simon Rampp, einer der Anwälte, äußerte, dass es fraglich sei, ob man jemals einen radikalisierten Attentäter wirklich verstehen könne.

Quelle: WDR

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