Richter berücksichtigte sorglosen Umgang mit Tankstelleneinnahmen als strafmildernd.
Im Krefelder Amtsgericht haben zwei Männer gestanden, 108.000 Euro an der Jet-Tankstelle entwendet zu haben. Das Schöffengericht verurteilte die beiden Angeklagten zu Gefängnisstrafen, bewilligte jedoch in einem Fall eine Bewährungsstrafe und im anderen einen Haftverschonungsbeschluss.
Bei der Urteilsverkündung wurde die Beweisaufnahme ausgesetzt und die fünf geladenen Zeugen bereits nach kurzer Zeit nach Hause geschickt. Dieses Verfahren geschah auf Anregung der Anwälte der Angeklagten, um eine Einigung über das Strafmaß zu finden. Im Gegenzug legten die jungen Männer ein Geständnis ab.
Eine entscheidende Rolle in der Urteilsfindung spielte der als „doof“ bezeichnete Umgang mit den Tageseinnahmen der Tankstelle, den der Vorsitzende Richter als strafmildernd berücksichtigte.
Deshalb konnten beide Angeklagten nach dem Urteil nach Hause gehen, trotz der Schwere des Diebstahls.
Quelle: Rheinische Post
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