Prozess in Mönchengladbach: Angeklagter nach Messerangriff schuldunfähig
28. August 2025
Nach einem tödlichen Messerangriff in Mönchengladbach wurde der Angeklagte als schuldunfähig erklärt. Das Verfahren neigt sich dem Ende zu.
Psychiatrische Begutachtung brachte Schuldunfähigkeit ans Licht
Im Landgericht Mönchengladbach endete am 28. August 2025 der Prozess gegen einen 28-jährigen Mann, der im Februar 2025 einen tödlichen Messerangriff auf einen Landsmann verübt hatte. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung fordern beide keine Haftstrafe für den Angeklagten, der sich bereits nach dem ersten Verhandlungstag in eine Psychiatrie zurückziehen musste.
Eine Psychiaterin erklärte den Angeklagten für schuldunfähig, da er zum Zeitpunkt der Tat unter einer paranoiden Psychose gelitten habe. Der Vorfall ereignete sich in der Wohnung des Opfers, wo der junge Mann 31 Messerstiche zufügte. Das 20-jährige Opfer verblutete an Ort und Stelle.
Das Verfahren wird nun voraussichtlich beendet, ohne dass eine Gefängnisstrafe ausgesprochen wird, da die Erkenntnisse über den psychischen Zustand des Angeklagten entscheidend für den Ausgang des Prozesses waren
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