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Psychiatrisches Gutachten im Solingen-Prozess: Angeklagter ist schuldfähig

Im Prozess um den Solingen-Anschlag wurde die Schuldfähigkeit des Angeklagten, Issa Al H., bestätigt. Das Gutachten gibt Aufschluss über seine Psyche.

Psychiatrisches Gutachten vorgestellt

Im Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wurde heute das psychiatrische Gutachten des Angeklagten Issa Al H. präsentiert. Es stellte fest, dass der 27-Jährige trotz unterdurchschnittlicher Intelligenz voll schuldfähig ist. Er leidet weder an geistigen Einschränkungen noch an psychischen Erkrankungen.

Äußern des Angeklagten

Issa Al H. äußerte sich während seiner Untersuchungshaft mehrfach zu seiner Tat. Er rechtfertigte seine Handlungen mit dem Leid der Kinder in Gaza, das ihn angeblich motiviert habe, Rache an Deutschland zu üben, da das Land Israel militärisch unterstütze. Der Gutachter berichtete von einer „Gehirnwäsche“ durch radikale Inhalte im Internet, die Al H. beeinflusst hätten.

Hinweise zur Radikalisierung

Obwohl Issa Al H. im Vorfeld der Tat nicht als Radikalisierter bekannt war und keine Vorstrafen aufwies, wurde festgestellt, dass er impulsiv ist und dschihadistische Gedanken hegt. Der Gutachter konnte während der Gespräche keine Reue für seine Tat feststellen und prognostiziert ein erhöhtes Risiko für zukünftige Straftaten.

Auswirkungen des Gutachtens

Das Gutachten hat nicht nur Einfluss auf das Strafmaß, sondern könnte auch zur Prävention zukünftiger Anschläge beitragen, da es verdeutlicht, dass radikale Einstellungen auch bei nicht vorbelasteten Personen entstehen können. Der Prozess wird in der kommenden Woche mit den Plädoyers fortgesetzt.

Issa Al H. ist angeklagt wegen dreifachen Mordes, zehnfachen Mordversuchs und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, dem Islamischen Staat. Er soll im August 2024 einen Messerangriff auf Besucher eines Stadtfests in Solingen verübt haben.

Unsere Quellen: WDR

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