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Urteil im Mannheim-Prozess: Lebenslange Haft erwartet
16. September 2025

Mannheim-Prozess: Urteil gegen Messerangreifer erwartet – lebenslange Haft für tödliche Attacke auf Polizist

Im Prozess um den tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten in Mannheim wird heute das Urteil erwartet. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt seit Januar 2025 gegen den Angeklagten Sulaiman A., der im Mai 2024 auf dem Mannheimer Marktplatz mehrere Menschen attackierte.

Worum es geht im Mannheim-Prozess

Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt: Bei einem Messerangriff auf dem Mannheimer Marktplatz wurden laut Deutschlandfunk fünf Teilnehmer einer Veranstaltung und ein Polizist verletzt. Der 29-jährige Polizeibeamte Rouven Laur erlag zwei Tage später seinen schweren Verletzungen.

Die wichtigsten Fakten zum Verfahren

Das Oberlandesgericht Stuttgart ließ die Anklage des Generalbundesanwalts am 7. Januar 2025 zur Hauptverhandlung zu. Der 5. Strafsenat verhandelt das Staatsschutzverfahren, was die besondere Bedeutung des Falls unterstreicht. Nach Informationen des ZDF wird der Angeklagte Sulaiman A. aller Voraussicht nach zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Hintergrund der Tat

Die Attacke ereignete sich im Mai 2024 während einer öffentlichen Veranstaltung auf dem Mannheimer Marktplatz. Der Angreifer hatte gezielt Menschen mit einem Messer attackiert. Als Polizeibeamte eingriffen, wurde der 29-jährige Rouven Laur tödlich verletzt. Die Tat löste eine breite gesellschaftliche Debatte über Sicherheit bei öffentlichen Veranstaltungen aus.

Bedeutung für Nordrhein-Westfalen

Auch wenn sich die Tat in Baden-Württemberg ereignete, hat der Fall bundesweite Auswirkungen auf die Sicherheitskonzepte bei öffentlichen Veranstaltungen. In NRW wurden nach dem Angriff die Schutzmaßnahmen für Polizisten verstärkt und die Sicherheitsvorkehrungen bei Großveranstaltungen überprüft. Das erwartete Urteil könnte weitere Diskussionen über den Umgang mit extremistischen Gewalttaten auslösen.

Ausblick

Die Urteilsverkündung wird laut Stern für den 16. September 2025 erwartet. Das Verfahren als Staatsschutzprozess zeigt die besondere strafrechtliche Einordnung der Tat. Bei einer Verurteilung zu lebenslanger Haft würde das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellen müssen.

Quellen

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