Der Zoll prüft Gastronomie- und Hotelbranche auf Einhaltung der Gesetze.
Am vergangenen Freitag führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls im gesamten Bundesgebiet unter der Leitung des Hauptzollamtes Aachen Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Diese Überprüfungen hatten das Ziel, die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns sowie sozialversicherungsrechtlicher Pflichten zu kontrollieren und zudem Verdachtsfälle wie unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und illegale Beschäftigung aufzudecken.
In der Städteregion Aachen sowie den angrenzenden Kreisen Düren und Euskirchen wurden insgesamt 41 Arbeitnehmer über ihre Beschäftigungsverhältnisse befragt. In vier Fällen wurden vor Ort Strafverfahren wegen des Verdachts auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie illegale Ausländerbeschäftigung eingeleitet. Zusätzlich begannen die Zöllner Ermittlungsverfahren aufgrund von acht festgestellten Ordnungswidrigkeiten, unter anderem wegen der Nichteinhaltung der Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten.
>>Zusätzlich wurden in acht Fällen Geschäftsunterlagen zur Prüfung herangezogen. Die Einsatzmaßnahmen des Zolls erfolgen risikoorientiert; dies bedeutet, dass sowohl stichprobenartige als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Unternehmens durchgeführt werden können. Besonders häufig sind die Prüfungen in Branchen, die im hohen Maße von Schwarzarbeit betroffen sind.
Diese bundesweiten und regionalen Kontrollen sollen nicht nur zur Aufdeckung von Rechtsverstößen dienen, sondern auch dazu beitragen, faire Arbeitsbedingungen zu sichern und die Sozialsysteme zu schützen.
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