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Zürich verbietet Laubbläser – nur noch im Herbst erlaubt
28. September 2025

Zürich verbietet Laubbläser: Benzingeräte komplett verboten, andere nur noch im Herbst erlaubt. Das entschied die Volksabstimmung.

Die Zürcher Stimmbevölkerung hat am 28. September 2025 für eine deutliche Einschränkung von Laubbläsern gestimmt. Benzinbetriebene Geräte werden komplett verboten, der Einsatz anderer Laubbläser und Laubsauger ist künftig nur noch im Herbst erlaubt. Die Abstimmung in der größten Stadt der Schweiz fand im Rahmen von insgesamt sechs Vorlagen statt.

Worum es geht beim Laubbläser-Verbot

Die Zürcher Stimmberechtigten haben sich laut SRF für ein Verbot benzinbetriebener Laubbläser ausgesprochen. Wie der Landtag Baden-Württemberg berichtet, wird der Einsatz von Laubbläsern und Laubsaugern künftig stark eingeschränkt und ist nur noch im Herbst gestattet.

Die wichtigsten Fakten zur Abstimmung

Am 28. September 2025 stimmten die Zürcher über sechs Vorlagen ab, wie Watson berichtet. Neben dem Laubbläser-Verbot ging es unter anderem um ein neues VBZ-Abo für 365 Franken, eine neue Parkkartenverordnung und ein neues Sportzentrum Oerlikon, so der Tages-Anzeiger.

Hintergrund der Regelung

Die neue Regelung schränkt den Einsatz der lärmintensiven Gartengeräte zeitlich ein. Während benzinbetriebene Laubbläser vollständig verboten werden, dürfen andere Modelle nur noch in der Herbstzeit verwendet werden. Die Stadt Zürich hatte die Abstimmung gemeinsam mit weiteren kommunalen Vorlagen durchgeführt.

Bedeutung für deutsche Städte

Die Entscheidung in Zürich könnte auch für deutsche Kommunen interessant sein. In vielen deutschen Städten wird über Lärmschutz und umweltfreundlichere Alternativen zu benzinbetriebenen Gartengeräten diskutiert. Die zeitliche Beschränkung auf den Herbst, wenn tatsächlich Laub anfällt, zeigt einen pragmatischen Ansatz im Umgang mit Lärmbelästigung und Umweltschutz.

Ausblick

Mit dem Verbot setzt Zürich ein Zeichen für mehr Ruhe und Umweltschutz in städtischen Gebieten. Die Beschränkung auf die Herbstmonate ermöglicht weiterhin die notwendige Laubbeseitigung, reduziert aber die Lärmbelastung während des restlichen Jahres erheblich. Weitere Städte könnten dem Beispiel folgen.

Quellen

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