Zürich verbietet benzinbetriebene Laubbläser nach Volksabstimmung – Was das für deutsche Städte bedeutet.
Die Stimmberechtigten in Zürich haben am 28. September 2025 für ein Verbot von benzinbetriebenen Laubbläsern gestimmt. Bei den Abstimmungen standen insgesamt sechs Vorlagen zur Entscheidung, darunter auch ein günstiges VBZ-Jahresabo für 365 Franken und neue Regelungen für Parkgebühren.
Die Stadt Zürich hat über weitreichende Einschränkungen beim Einsatz von Laubbläsern abgestimmt. Wie SRF berichtet, haben die Zürcher Stimmberechtigten benzinbetriebene Laubbläser verboten. Die Abstimmung war Teil eines größeren Pakets von insgesamt sechs Vorlagen, über die am 28. September entschieden wurde.
Laut Watson standen am Sonntag, dem 28. September 2025, mehrere wichtige Abstimmungen in der Stadt Zürich an. Neben dem Laubbläser-Verbot stimmten die Bürgerinnen und Bürger auch über die Volksinitiative „VBZ-Abo für 365 Franken“ ab, wie 20 Minuten berichtet. Weitere Themen waren die neue Parkkartenverordnung und ein neues Sportzentrum in Oerlikon.
Der Deutschlandfunk hatte bereits im Vorfeld über die geplante Abstimmung berichtet, bei der es um eine starke Einschränkung des Einsatzes von Laubbläsern ging. Die Initiative zielte darauf ab, die Lärmbelastung in der Stadt zu reduzieren und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Benzinbetriebene Laubbläser gelten als besonders laut und umweltschädlich durch ihre Abgase.
Die Entscheidung aus Zürich könnte auch für deutsche Städte interessant sein. In vielen Kommunen in Nordrhein-Westfalen wird bereits über Lärmschutzmaßnahmen und umweltfreundlichere Alternativen in der Grünpflege diskutiert. Die Schweizer Abstimmung zeigt, dass Bürgerinnen und Bürger bereit sind, für weniger Lärm und mehr Umweltschutz auch auf gewohnte Praktiken zu verzichten. Elektrische Alternativen oder traditionelle Rechen könnten auch hierzulande eine größere Rolle spielen.
Die Umsetzung des Verbots in Zürich wird zeigen, wie praktikabel die neuen Regelungen im Alltag sind. Laut Tages-Anzeiger waren neben dem Laubbläser-Verbot auch andere wegweisende Entscheidungen Teil der Abstimmung. Die Stadt Zürich hatte alle Vorlagen in einer offiziellen Abstimmungspublikation vorgestellt. Die Erfahrungen aus Zürich könnten auch für andere Städte als Vorbild dienen, die nach Wegen suchen, Lärmbelastung zu reduzieren und gleichzeitig umweltfreundlicher zu werden.
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