Landgericht Köln weist Schmerzensgeldklage über 830.000 Euro gegen Erzbistum wegen Missbrauchs ab.
Das Landgericht Köln hat eine Schmerzensgeldklage über 830.000 Euro gegen das Erzbistum Köln abgewiesen. Die 58-jährige Klägerin war als Pflegekind von einem Priester sexuell missbraucht worden. Das Gericht sah keine Haftung des Erzbistums.
Eine heute 58-jährige Frau hatte das Erzbistum Köln auf 830.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Sie war als Pflegekind von einem katholischen Priester sexuell missbraucht worden. Das Landgericht Köln wies die Klage ab.
Die Betroffene argumentierte vor Gericht, dass das Erzbistum sie vor dem Missbrauch durch den Priester hätte schützen müssen. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und sah keine Haftung des Erzbistums für die Taten des Geistlichen. Die Entscheidung löste Kritik bei Betroffenenorganisationen aus.
Die Betroffeneninitiative „Eckiger Tisch“ kritisierte das Urteil scharf. Die Organisation hatte zuvor bereits Kardinal Woelki wegen versuchten Prozessbetrugs angezeigt. Der Fall reiht sich ein in die zahlreichen Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche in Deutschland.
Das Urteil hat weitreichende Folgen für Missbrauchsbetroffene in Nordrhein-Westfalen. Es stellt die Frage, inwieweit kirchliche Institutionen für Übergriffe ihrer Mitarbeiter haftbar gemacht werden können. Für viele Betroffene im Erzbistum Köln bedeutet die Entscheidung einen Rückschlag bei der Aufarbeitung erlittenen Unrechts.
Die juristische Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche bleibt komplex. Während die Betroffeneninitiative Eckiger Tisch das Urteil kritisiert, müssen Opfer weiter auf alternative Wege der Entschädigung hoffen. Die Diskussion um die Verantwortung kirchlicher Institutionen wird weitergehen.
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