P. Diddy wurde in zwei Anklagepunkten schuldig gesprochen, aber von Sexhandel-Vorwürfen freigesprochen.
Der Rapper und Musikmogul Sean „Diddy“ Combs wurde am 2. Juli 2025 nach dreitägiger Beratung der Jury in zwei Anklagepunkten im Zusammenhang mit Prostitution schuldig gesprochen. Von den schwerwiegenderen Vorwürfen der organisierten Kriminalität und des Sexhandels wurde er freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte Combs vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung geleitet zu haben, die sich mit Sexhandel, Zwangsarbeit, Entführung und Brandstiftung beschäftigt haben soll. Laut der Anklageschrift des US-Justizministeriums soll Combs Frauen und andere Personen missbraucht, bedroht und genötigt haben.
Nach einem mehrwöchigen Prozess vor einem Bundesgericht in Manhattan kam die Jury zu einem gemischten Urteil. Wie Wikipedia berichtet, sprach die Jury Combs von den Hauptanklagepunkten der organisierten Kriminalität (racketeering conspiracy) und des Sexhandels frei. In zwei weniger schwerwiegenden Anklagepunkten im Zusammenhang mit Prostitution wurde er jedoch schuldig gesprochen, wie YouTube-Berichte bestätigen.
Die Anklage gegen den 54-jährigen Hip-Hop-Mogul wurde ursprünglich vom Bundesgericht für den südlichen Bezirk von New York erhoben. Die Vorwürfe umfassten ein breites Spektrum an kriminellen Aktivitäten, die sich über mehrere Jahre erstreckt haben sollen. Combs, der als einer der erfolgreichsten Musikproduzenten und Unternehmer der Hip-Hop-Industrie gilt, hatte alle Vorwürfe bestritten.
Das Urteil markiert einen wichtigen Moment in der anhaltenden Diskussion über Machtmissbrauch in der Unterhaltungsindustrie. Während die Freisprüche bei den Hauptanklagepunkten für Combs eine Erleichterung darstellen dürften, werfen die Schuldsprüche weiterhin Fragen über die Praktiken in der Musikbranche auf.
Die Strafverkündung steht noch aus. Die Schuldsprüche in den beiden Anklagepunkten könnten zu einer Gefängnisstrafe führen, wobei das genaue Strafmaß vom Richter festgelegt wird. Es ist davon auszugehen, dass beide Seiten die Möglichkeit einer Berufung prüfen werden.
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