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Viersen: Rückkehrverbot missachtet – Langzeitgewahrsam angeordnet
14. November 2025

Einsatzkräfte nehmen 51-Jährigen in Viersen nach wiederholter Missachtung eines Rückkehrverbots in Gewahrsam. Langzeitgewahrsam angeordnet.

Rückkehrverbot missachtet – Langzeitgewahrsam angeordnet

Am Donnerstagmittag wurden Einsatzkräfte zur Bebericher Straße in Viersen gerufen. Dort trafen die Beamten auf einen 51-jährigen Mann, der zuvor wegen häuslicher Körperverletzung ein zehn Tage wählendes Rückkehrverbot erhalten hatte. Am besagten Donnerstag hatte er erneut seine Wohnung betreten, was einer Missachtung des Verbots gleichkam.

Der Mann verhielt sich vor Ort aggressiv und beleidigte seine Ehefrau. Auch gegenüber den Einsatzkräften war seine Reaktion zunächst verbal herausfordernd, zudem leistete er bei der Durchsuchung Widerstand. Die Polizei nahm ihn in Gewahrsam. Das Amtsgericht ordnete zur Gefahrenabwehr eine mehrtägige Ingewahrsamnahme an. Die Ermittlungen sind im Gange.

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