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NRW plant Abschiebehaftanstalt in Mönchengladbach
14. November 2025

NRW plant trotz Kritik neue Abschiebehaftanstalt in Mönchengladbach mit 140 Plätzen auf ehemaligem Militärgelände.

Das Land Nordrhein-Westfalen hält trotz Kritik an seinen Plänen für eine neue Abschiebehaftanstalt auf dem ehemaligen Militärgelände JHQ in Mönchengladbach fest. Die Einrichtung soll rund 140 Plätze für ausreisepflichtige Menschen bieten und ist Teil der verschärften Abschiebepolitik des Landes.

Umstrittene Pläne trotz Bundeswehr-Interesse

Die Situation um das ehemalige JHQ-Gelände in Mönchengladbach ist komplex. Während das Land NRW eine neue Abschiebehaftanstalt mit bis zu 140 Plätzen plant, hat das Bundesverteidigungsministerium ein Moratorium für die Konversion von militärischen Liegenschaften verhängt. Dies führte zwischenzeitlich zu Verwirrung über die weitere Entwicklung des Projekts.

Co-Nutzung als Kompromisslösung

Nach aktuellen Informationen zeichnet sich eine Co-Nutzung des JHQ-Geländes ab. Bundeswehr und Abschiebehaftanstalt sollen demnach gleichzeitig auf dem weitläufigen Areal Platz finden. Diese Lösung würde sowohl den Interessen des Bundes als auch den Plänen des Landes Rechnung tragen.

Millionenprojekt mit offenen Fragen

Das Projekt wird nach Angaben des Flüchtlingsrats NRW auf etwa 300 Millionen Euro geschätzt. Die SPD äußert Zweifel an dem Vorhaben, insbesondere wegen der Kollision mit den Bundeswehr-Plänen. Es wäre die zweite Abschiebehaftanstalt in NRW neben der bereits bestehenden Einrichtung in Büren.

Widerstand aus der Zivilgesellschaft

Gegen die Pläne formiert sich Widerstand. Die Initiative „Abschiebegefängnis verhindern“ organisiert Proteste und Informationsveranstaltungen. Der Kauf des Geländes von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist eine notwendige Bedingung für das Projekt, wurde aber noch nicht abgeschlossen.

Unklare Zeitschiene

Wann und ob die Abschiebehaftanstalt tatsächlich gebaut wird, bleibt offen. Das zuständige Ministerium betont, dass die Planungen vorangehen. Die endgültige Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Klärung der Eigentumsverhältnisse und die finale Abstimmung zwischen Bund und Land über die Nutzung des Geländes.

Quellen

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