Zoll informiert über Regelungen zu Bestellungen und Geschenken während der Weihnachtszeit.
In der Vorweihnachtszeit sowie rund um den Black Friday steigt das Versandaufkommen im Onlinehandel erheblich. Verbraucher, die Geschenke oder Schnäppchen aus dem Ausland bestellen, sollten sich über die geltenden zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen informieren.
Für Pakete aus Nicht-EU-Staaten gelten folgende Regelungen: Bestellungen mit einem Wert bis zu 150 Euro unterliegen der Einfuhrumsatzsteuer von 19 % (bzw. 7 % bei bestimmten Waren) sowie Verbrauchsteuern für Produkte wie Alkohol oder Tabak. Bei Bestellungen über 150 Euro sind zusätzlich zu den genannten Steuern auch zollpflichtige Abgaben zu beachten. Geschenksendungen von Privatpersonen an Privatpersonen sind bis zu einem Wert von 45 Euro abgabenfrei, solange die Waren nicht verboten oder mengenbeschränkt sind.
Innerhalb der EU können Sendungen in der Regel ohne Zollformalitäten durchgeführt werden. Bei der Einfuhr von verbrauchsteuerpflichtigen Waren ist jedoch ebenfalls die entsprechende Steuer zu entrichten. Fälschungen und Produkte, die nicht den EU-Standards entsprechen, können beschlagnahmt werden, was schwerwiegende rechtliche Folgen nach sich ziehen kann.
Um potenzielle Probleme zu vermeiden, sollten Verbraucher auf die korrekte Kennzeichnung der Produkte achten und nur bei seriösen Anbietern einkaufen. Für detaillierte Informationen empfiehlt es sich, die offizielle Zoll-Webseite zu besuchen, wo auch ein Chatbot für schnelle Auskünfte zur Verfügung steht.
Wir informieren dich regelmäßig über aktuelle Nachrichten, Staus und wichtigen Themen - ohne Dich zu nerven!
Wir schätzen Ihren Beitrag! Wenn Sie Fragen haben, uns Feedback geben oder einfach nur Hallo sagen möchten, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns über das unten angegebenen Kontaktformular zu kontaktieren.