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Cold Case Bielefeld: Freispruch nach 30 Jahren
21. November 2025

Cold Case Bielefeld: Nach 30 Jahren Freispruch im Mordfall von 1994. Kioskbetreiber-Mord bleibt ungeklärt.

Nach fast drei Jahrzehnten endete der Mordprozess um den getöteten Kioskbetreiber Heinz-Georg S. aus Bielefeld-Oldentrup mit einem Freispruch. Der 45-jährige Angeklagte wurde vom Vorwurf des Mordes aus dem Jahr 1994 freigesprochen.

Worum es geht

Am 13. Juli 1994 wurde der 67-jährige Kioskbesitzer Heinz-Georg S. in seinem Geschäft in Bielefeld-Oldentrup getötet. Der Fall galt jahrzehntelang als ungelöst und wurde als Cold Case eingestuft. Wie n-tv berichtet, endete das Verfahren gegen einen 45-jährigen Mann nun mit einem Freispruch.

Die wichtigsten Fakten zum Fall

Der Kioskbetreiber wurde an einem heißen Sommertag 1994 in seinem Geschäft überfallen und niedergeschlagen, wie aus Ermittlerberichten hervorgeht. Neue DNA-Spuren hatten laut Süddeutsche Zeitung zur Festnahme des nun freigesprochenen Mannes geführt. Der Prozess wurde nach Jugendstrafrecht geführt, da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war.

Hintergrund der Ermittlungen

Der Fall des ermordeten Heinz-Georg Strohmidel, wie er auch genannt wurde, beschäftigte die Bielefelder Kripo über drei Jahrzehnte. Immer wieder gab es neue Ermittlungsansätze. Die Die Glocke berichtet, dass der Fall lange als Cold Case eingestuft war, bevor neue Spuren zu dem Verfahren führten.

Bedeutung für die Cold-Case-Aufklärung in NRW

Der Fall zeigt die Herausforderungen bei der Aufklärung alter Mordfälle in Nordrhein-Westfalen. Trotz moderner DNA-Analysetechnik und jahrzehntelanger Ermittlungsarbeit konnte keine rechtskräftige Verurteilung erreicht werden. Dies verdeutlicht die hohen Hürden bei der Beweisführung in Cold Cases.

Ausblick

Mit dem Freispruch bleibt der Mord an dem Bielefelder Kioskbetreiber von 1994 weiterhin ungeklärt. Ob die Ermittler neue Ansätze verfolgen werden, ist derzeit unklar. Der Fall reiht sich in die Liste ungelöster Mordfälle in NRW ein, bei denen trotz intensiver Bemühungen keine Täterüberführung gelang.

Quellen

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