Zoll informiert über Regelungen zu Bestellungen und Geschenken aus dem Ausland in der Vorweihnachtszeit.
In der Vorweihnachtszeit und rund um den Black Friday erreichen die Bestellungen im Onlinehandel ihren Höhepunkt. Beim Bestellen von Geschenken oder Schnäppchen aus dem Ausland sollten Käufer auf einige zoll- und steuerrechtliche Aspekte achten.
Bei Paketen aus Nicht-EU-Staaten gelten folgende Regelungen:
Innerhalb der EU können Sendungen ohne Zollformalitäten ablaufen. Hier müssen jedoch Verbrauchsteuern für alkoholische und andere beschränkte Waren bezahlt werden.
Besonders Augenmerk sollte auf die Kennzeichnung von Produkten gelegt werden, um rechtliche Probleme und gesundheitliche Risiken zu vermeiden. Fälschungen können beschlagnahmt werden, und der Kaufpreis wird in der Regel nicht zurückerstattet. Tabakwaren ohne gültige Steuerzeichen sind ebenfalls verboten.
Für detaillierte Informationen empfiehlt der Zoll, die Webseite www.zoll.de zu besuchen. Dort steht auch ein Chatbot für schnelle Auskünfte zur Verfügung.
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