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Cold Case Köln: DNA-Tests nach Soldatenmord von 1989
29. November 2025

Cold Case Köln: Polizei startet DNA-Tests zur Aufklärung des Soldatenmordes von 1989 in Kaserne

36 Jahre nach dem Mord an Bundeswehrsoldat Norbert Stolz in einer Kölner Kaserne startet die Polizei eine großangelegte DNA-Untersuchung. Die Ermittlungsgruppe „Cold Cases“ hat rund 50 ehemalige Angehörige der Kaserne zur freiwilligen Speichelprobe eingeladen.

Worum es geht

Im Jahr 1989 wurde der Bundeswehrsoldat Norbert Stolz in der Kaserne Köln-Ossendorf getötet. Der Fall blieb bislang ungeklärt. Nun setzt die Polizei Köln auf moderne DNA-Analysetechnik, um den Täter nach über drei Jahrzehnten zu identifizieren. Die Ermittler hoffen, durch den Abgleich neuer DNA-Proben mit vorhandenen Spuren vom Tatort einen Durchbruch zu erzielen.

Die wichtigsten Fakten zum Fall

Die Kölner Polizei hat etwa 50 ehemalige Angehörige der Kaserne persönlich kontaktiert und zur freiwilligen Abgabe einer Speichelprobe eingeladen. Die Probenentnahme sollte am Samstag, den 29. November 2025, stattfinden. Die Teilnahme ist freiwillig, die Ermittler appellieren jedoch an die Mithilfe der Betroffenen.

Hintergrund der Ermittlungen

Der Mord ereignete sich 1989 in der damaligen Bundeswehrkaserne in Köln-Ossendorf. Trotz intensiver Ermittlungen konnte der Fall seinerzeit nicht aufgeklärt werden. Die Ermittlungsgruppe „Cold Cases“ der Kölner Polizei hat den Fall nun neu aufgerollt. Moderne DNA-Analyseverfahren, die 1989 noch nicht zur Verfügung standen, bieten heute neue Möglichkeiten zur Täteridentifizierung.

Bedeutung für NRW

Der Fall zeigt, wie die Polizei in Nordrhein-Westfalen ungeklärte Altfälle systematisch aufarbeitet. Die Cold-Case-Einheiten in NRW nutzen technische Fortschritte, um auch Jahrzehnte alte Verbrechen aufzuklären. Für Angehörige von Opfern bedeutet dies neue Hoffnung auf Gerechtigkeit. Die Kölner Ermittler setzen dabei auf die Kooperationsbereitschaft ehemaliger Kasernenangehöriger.

Ausblick

Die Auswertung der DNA-Proben wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Sollten die Tests zu einer Übereinstimmung führen, könnte der Fall nach 36 Jahren aufgeklärt werden. Die Polizei betont, dass die Teilnahme an der DNA-Untersuchung freiwillig ist und die Proben ausschließlich für diesen Fall verwendet werden. Der Fall verdeutlicht, dass Morde in Deutschland nicht verjähren und die Ermittlungsbehörden auch nach Jahrzehnten nicht aufgeben.

Quellen

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