Die Zahl der Verletzten bei E-Scooter-Unfällen hat sich im Rheinisch-Bergischen Kreis vervierfacht.
Im Rheinisch-Bergischen Kreis sind in diesem Jahr die Unfallzahlen mit E-Scootern stark angestiegen. Bei den Verkehrsunfällen wurden insgesamt 27 Personen verletzt, was einer Vervierfachung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht. Unter den Verletzten sind auch 14 Jugendliche und zwei Kinder, die aufgrund ihres Alters nicht mit einem E-Scooter fahren dürften.
Zusätzlich hat sich die Zahl der schwer verletzten Personen im Zusammenhang mit E-Scootern erhöht. Da die Witterungsbedingungen sich im Winter verschlechtern können, wird geraten, besonders vorsichtig zu fahren. Es gelten bestimmte Regeln und Vorschriften, die E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer beachten müssen, um ihre Sicherheit zu gewährleisten.
Zum Beispiel ist das Fahren auf Gehwegen untersagt, und das Mindestalter für das Fahren mit einem E-Scooter beträgt 14 Jahre. Für E-Scooter ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich, und das Fahren unter Alkoholeinfluss ist strengstens verboten. Die Polizei plant, ihre Verkehrskontrollen zu intensivieren, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und die Einhaltung der Regeln zu überprüfen.
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