Erfahren Sie alles zum Tariftreuegesetz NRW: Ziele, Anwendungsbereich und rechtliche Grundlagen in NRW.
Das Tariftreuegesetz in Nordrhein-Westfalen regelt die Bedingungen für öffentliche Aufträge, um faire Löhne und Mindestentlohnung zu sichern. Es schafft einen transparenten Wettbewerb und stellt sicher, dass Auftragnehmer tarifgebundene Vergütungen einhalten. Grundlage bilden das TVgG-NRW und das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue.
Das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG-NRW) sichert bei öffentlichen Aufträgen Mindestlohn und Tariftreue und verpflichtet Auftragnehmer zur Einhaltung tarifvertraglicher Vergütungsregeln TVgG-NRW Definition & Erklärung.
Nach § 1 TVgG-NRW gilt das Gesetz für die Vergabe öffentlicher Aufträge über Bauleistungen und Dienstleistungen. Es fordert von Bietern die Vorlage von Nachweisen über tarifgebundene Entlohnung und die Einhaltung von Lohnuntergrenzen § 1 TVgG-NRW – Anwendungsbereich.
Das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestentlohnungen verfolgt den Zweck, einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot sicherzustellen und Lohnunterbietungen zu verhindern SGV NRW.
In Nordrhein-Westfalen stärkt das TVgG-NRW die tarifliche Bezahlung bei öffentlichen Vergaben und ergänzt die bundesrechtlichen Regelungen zur Mindestentlohnung. Es gilt für alle öffentlichen Auftraggeber im Land Öffentliche Aufträge in Nordrhein-Westfalen.
Auf Bundesebene hat das Kabinett beschlossen, dass Bundesaufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Damit wird das landesrechtliche Modell in NRW durch das Bundestariftreuegesetz ergänzt Bundestariftreuegesetz.
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