Jahreswechsel: Zoll warnte vor Feuerwerk, das nicht den deutschen Sicherheitsstandards entspricht.
Mit dem bevorstehenden Jahreswechsel und dem damit verbundenen Verkauf von Feuerwerk, warnt das Hauptzollamt Münster vor Produkten, die nicht den deutschen Sicherheitsstandards entsprechen. Besonders gefährlich sind Artikel, die aus benachbarten Ländern oder über das Internet angeboten werden.
Im Jahr 2024 wurden über sieben Tonnen nicht konformer und teils extrem gefährlicher Pyrotechnik bei Kontrollen sichergestellt. Es wird geraten, beim Kauf von Feuerwerkskörpern auf eine klare Herkunft und eine entsprechende CE-Kennzeichnung zu achten, da die Einfuhr von nicht konformem Feuerwerk nach dem Sprengstoffgesetz verboten ist. Der Zoll wird solche Produkte konsequent beschlagnahmen und der Versuch, nicht zugelassene Feuerwerkskörper nach Deutschland zu bringen, ist strafbar.
Die Nutzung nicht getesteter Böller kann gravierende Folgen haben, wie Verbrennungen oder sogar der Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht. Für bestimmte Kategorien von Feuerwerk wird zudem eine Erlaubnis der zuständigen Behörde benötigt. Der Zoll arbeitet dabei eng mit den zuständigen Behörden der Bundesländer zusammen, um die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen.
Weitere Informationen zu Feuerwerksbestimmungen sind auf der Webseite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung sowie unter zoll.de erhältlich.
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