Bundespolizei führt Kontrollen durch und vollstreckt Haftbefehle am Flughafen Niederrhein.
Am Donnerstagvormittag, dem 1. Januar 2026, kontrollierte die Bundespolizei am Flughafen Niederrhein einen Flug aus Edinburgh. Während der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle wurde eine 51-jährige Deutsche überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass gegen sie ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Verden wegen Steuerhinterziehung vorlag. Die Reisende muss eine Geldstrafe von 10.500 Euro zahlen oder eine Haftstrafe von 350 Tagen verbüßen. Da sie nicht in der Lage war, die Geldstrafe zu begleichen, wurde sie verhaftet und in das Gefängnis in Dinslaken gebracht.
Am selben Abend führte die Bundespolizei ebenfalls eine Kontrolle eines Fluges aus Marrakesch durch, bei dem ein 27-Jähriger überprüft wurde. Er hatte einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen sich, der eine Erzwingungshaft aufgrund eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz vorsah. Der Mann konnte jedoch die drohende sechstägige Haftstrafe abwenden, indem er die fällige Geldstrafe von 137,50 Euro vor Ort bezahlte und seine Reise fortsetzen durfte.
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