Düsseldorfer Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Polizeikommissarin nach Geschlechterwechsel ein.
Am 07.01.2026 hat die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft die Betrugsermittlungen gegen eine Polizeikommissarin eingestellt, die nach ihrem Geschlechterwechsel im Fokus stand. Die Entscheidung fiel, weil sich keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen strafbaren Betrug ergaben.
Eine Polizistin aus Düsseldorf hatte beim Standesamt ihr Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Daraufhin leitete die Behördenleitung ein Strafverfahren wegen Betrugsverdachts ein.
Die Anzeige war infolge des geänderten Eintrags im Personenstandsregister erfolgt. Die mutmaßliche Motivation bestand darin, durch eine Anpassung des Geschlechtseintrags im Laufbahnrecht besser eingestuft zu werden.
Der Fall hat landesweite Debatten über Geschlechteridentität und Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst ausgelöst. Er zeigt, wie sensibel Behörden Personalfragen im Zusammenhang mit Transgender-Rechten behandeln.
Ob das Disziplinarverfahren wieder aufgenommen wird, hängt von einem endgültigen Beschluss der Anklagebehörde ab. Eine Entscheidung steht derzeit noch aus.
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