Abgelehnter Asylbewerber Marko M. lebt seit 23 Jahren in Köln und bezieht trotz Vorstrafen 7.300 Euro monatlich.
Seit 23 Jahren lebt der bosnische Asylbewerber Marko M. in Köln, obwohl er 2003 als abgelehnter Asylbewerber zum Verlassen des Bundesgebietes verpflichtet wurde. Ein geplanter Abschiebeflug fand nie statt (Kölner Stadt-Anzeiger).
Laut einem Bescheid des Kölner Sozialamtes bezieht seine zehnköpfige Familie monatlich 7.300 Euro nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Focus Online).
Der Fall Marko M. wirft Fragen zu Abschiebeverfahren, Duldungsgründen und Kommunikation zwischen Behörden auf. Er ist seit 2003 ausreisepflichtig, lebt aber unbehelligt im Rechtskreis Köln.
– Ausreisepflicht seit 2003, Abschiebeflug nie umgesetzt
– Monatliche Sozialleistungen: 7.300 Euro
– Zehnköpfige Familie: Eltern und acht Kinder (Focus Online)
– Mehrfach vorbestraft seit 2010: Eigentumsdelikte, schwerer Bandendiebstahl, Urkundenfälschung, Leistungserschleichung (Journalistenwatch)
Abgelehnte Asylbewerber erhalten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Grundsicherungsleistungen, wenn sie aufgrund ihres Ausreisegebots geduldet werden. Duldungen können aus humanitären oder verfahrensrechtlichen Gründen gewährt werden.
In Nordrhein-Westfalen stehen Kommunen regelmäßig in der Kritik, Transparenz über Duldungsgründe und Verfahren herzustellen. Die Stadt Köln teilt im Fall Marko M. keine Duldungsgründe mit, verwies aber auf laufende rechtliche Prüfungen (Kölner Stadt-Anzeiger).
Der Fall dürfte Debatten über Asylrecht und Integrationspolitik in NRW befeuern. Landes- und Kommunalpolitiker fordern Aufklärung über die Dauer von Duldung und den Umgang mit straffälligen Ausreisepflichtigen.
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